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Experten-Antwort

Verlängerung eines bestehenden Altersteilzeitvertrag

von Skyraider195824.07.2019 | 15:31
1456 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich befinde mich zur Zeit in der aktiven Phase der ATZ. diese endet am 31.05.2020. Dann folgt der Eintritt in die passive Phase, wobei diese dann zum 30.09.2021 endet und ich dann genau 63 Jahre bin. Da ich aber noch keine 45 Jahre (540 Monate) dann gearbeitet habe, fehlen mir hierzu am Ende der passiven Phase noch 6-8 Monate um dann mit 64 Jahren Abschlagsfrei in Rente gehen zu können, ansonsten müsste ich ja 10,2% Abschläge hinnehmen. Nun könnte ich wohl die ATZ unterbrechen wenn Betriebsbedingt dies erforderlich erscheint. Die Frage ist nun, kann man die bestehende ATZ über den 30.09.2021 hinaus verlängern oder ändert sich nur der Anteil aktive und passive Phase? Gerne würde ich über die jetzige ATZ Zeit hinaus gehen. Mit freundlichen Grüßen Skyraider1958

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Skyraider1958,

ob bzw. wie Sie Ihren Altersteilzeitvertrag „umgestalten“ können, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären.

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5 Antworten

senf-dazuam 24.07.2019 | 16:52
Sie haben damals doch den ATZ-Vertrag so abgeschlossen, damit Sie anschließend mit 63 und Abschlägen in Rente gehen können ... Ein Vertrag kann u.U. von beiden Seiten angepast werden. Macht der Arbeitgeber denn mit, wenn Sie die ATZ insgesamt ein JAhr verlängern wollen? Aternativ gehen Sie nachher noch nicht in Rente, sondern machen noch nene Mini-/Midi-/... Job für ein Jahr und gut ist.
Schadeam 24.07.2019 | 18:08
Das hätten Sie sich ja auch schon überlegen können als Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Aber egal, besprechen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber, wenn beide Seiten sich einig sind, kann ein Vertrag auch jederzeit geändert werden.
W°lfgangam 24.07.2019 | 20:33
Hallo Skyraider1958, kein Problem - wenn der AG sich damit auskennt, die ATZ zwischenzeitlich (da muss noch ein Projekt gerade jetzt erledigt werden/bei Vollzahlung der ursprünglichen vollen Bezüge) aussetzt/dann fortführt. Zu Bedenken ist Ihr Bestreben, die ATZ bis zu Ihrem abschlagsfreien Rentenbeginn fortzusetzen - das geht nicht mit 'Unterbrechung', wo lediglich Aktiv + Passiv-Phase um den Verkürzungszeitraum angepasst werden, ohne dass sich das ATZ-Ende/63 ändert. Sehen Sie zu, dass Sie eine Verlängerung des ATZ-Vertrags bis 63+ = abschlagsfreie Altersrente erhalten, andernfalls nutzt man Sie nur für ein paar Monate voll weiter Schuften aus, ohne Ihnen einen wirklichen Mehrwert zu bieten/die paar Monate volle Gehalt ← ist es Ihnen sicher nicht wert. Offensichtlich schätzt man Ihre Arbeitsleitung sehr hoch ein, was Sie demonstrativ auch in Einforderung einer verlängerten ATZ-Phase zu Geltung bringen können - ansonsten kann Sie ihr Betrieb mal gern haben und die bestehen Vertragsmodalitäten einfach mal nachlesen ;-) Gruß w. PS: Nebenbei: ist keine Rentenfrage, sondern Arbeitsrecht :-)
Verwundertam 25.07.2019 | 09:19
Da schließen Leute Verträge ab, ohne sich über die Konsequenzen zu informieren, ohne überhaupt zu verstehen, was sie im konkreten Fall bedeuten. Nicht nur bei der ATZ ist das so, auch in Sachen Riester! Und dann kommt das böse Erwachen. Aber wie dem auch sei: pacta sunt servanda, aber Verträge können einvernehmlich geändert werden. AG fragen
Skyraider1958am 26.07.2019 | 09:42
Zitat von Verwundert anzeigenausblenden
Hallo "von Verwundert", so lieb ich ich es, einfach was in den aum stellen und andere sollen es glauben. Fakt ist, das ich sehr wohl wusste was ich unerschreibe und das ich noch 6 Monate brauche um auf meine 540 Monate zu kommen. Die Situation jetzt ist das ich ein Angebot für eine neue Baustelle haben kann. Dies würde aber bedeutet das der ATZ-Vertrag umgeändert werden müsste und darauf zielte mein Anliegen an. Ich brauche es nicht machen oder ich hätte später mir auch noch einen Sozialvericherungspflichtigen Job suchen können um an die 6 Monate zukommen.
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