Hallo HerrSand,
mit dem nächsten Antrag sollten Sie alle aktuellen medizinischen Unterlagen einreichen, die Ihnen vorliegen. Darüber hinaus sollten Sie vermerken, dass der Facharzt (Psychiater) in den Ruhestand gegangen ist, und Sie sich auf der Suche nach einem Ersatz befinden. Ein zusätzliches Attest des Psychologen, dass aktuell keine Betreuung durch einen Psychiater erfolgt, ist dann grundsätzlich nicht mehr erforderlich
Die Rentenversicherung prüft anhand der eingereichten Unterlagen den Antrag. Falls eine Entscheidung mit den vorgelegten Unterlagen nicht möglich ist, werden durch den Rentenversicherungsträger weitere Befunde eingeholt oder eine Begutachtung veranlasst. In diesem Fall würde auch erst nach Eingang der zusätzlichen Befunde oder des Gutachtens über den Antrag entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung