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Experten-Antwort

Verlängerung EM Rente. Ablauf?

von HerrSand11.02.2021 | 09:33
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6 Antworten

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Guten Tag. Meine EM Rente wurde schon 3x je 3 Jahre verlängert. Bin jetzt 52 Jahre. Habe zu jeder Verlängerung ein Attest vom Facharzt -neben dem Formular- eingereicht. Wurde jedesmal ohne Probleme um weitere 3 Jahre verlängert. Nun steht in 1/2 Jahr wieder eine Verlängerung an. Problem: Ein Facharzt ist in Pension gegangen (Psychiater). Eine direkte Nachfolge gibt es nicht. Ich sucher bereits danach. Bisher hat -neben Rheumatologe, Psychologe- auch der Psychiater ein Attest eingereicht. Dieses fehlt jetzt bei der nächsten Verlängerung. Soll ich das in das Attest vom Psychologen notieren lassen, dass ich aktuell keinen Psychiater habe? Oder reicht sogar in Zukunft das Attest vom Psychologen (neben Rheumatologen) für die DRV? Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HerrSand,

mit dem nächsten Antrag sollten Sie alle aktuellen medizinischen Unterlagen einreichen, die Ihnen vorliegen. Darüber hinaus sollten Sie vermerken, dass der Facharzt (Psychiater) in den Ruhestand gegangen ist, und Sie sich auf der Suche nach einem Ersatz befinden. Ein zusätzliches Attest des Psychologen, dass aktuell keine Betreuung durch einen Psychiater erfolgt, ist dann grundsätzlich nicht mehr erforderlich

Die Rentenversicherung prüft anhand der eingereichten Unterlagen den Antrag. Falls eine Entscheidung mit den vorgelegten Unterlagen nicht möglich ist, werden durch den Rentenversicherungsträger weitere Befunde eingeholt oder eine Begutachtung veranlasst. In diesem Fall würde auch erst nach Eingang der zusätzlichen Befunde oder des Gutachtens über den Antrag entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Thomasam 11.02.2021 | 10:15
Das ist hier schwer zu beurteilen. Allerdings könnte der Eindruck entstehen, sie benötigen keinen Psychiater mehr und sind ggf. arbeitsfähig. Also..
Thomasam 11.02.2021 | 10:15
Das ist hier schwer zu beurteilen. Allerdings könnte der Eindruck entstehen, sie benötigen keinen Psychiater mehr und sind ggf. arbeitsfähig. Also..
HerrSandam 11.02.2021 | 10:28
Das ist hier schwer zu beurteilen. Allerdings könnte der Eindruck entstehen, sie benötigen keinen Psychiater mehr und sind ggf. arbeitsfähig. Also..
Aber ich habe ja -Attest vom Psychologen! -Attest vom Rheumatologen! Das ein Attest vom Psychiater mehr zählt, das das vom Psychologen weiß ich. Aber was kann ich dafür, dass dieser in Pension geht, und andere lange Wartezeiten haben.
Georgam 11.02.2021 | 10:46
Zitat von HerrSand anzeigenausblenden
Aber ich habe ja -Attest vom Psychologen! -Attest vom Rheumatologen! Das ein Attest vom Psychiater mehr zählt, das das vom Psychologen weiß ich. Aber was kann ich dafür, dass dieser in Pension geht, und andere lange Wartezeiten haben.
Wenn da weiterhin psychiatrischer Behandlungsbedarf besteht, wer verordnet Ihnen denn derzeit die Medikamente? Was ist denn der Grund für Ihre Leistungsminderung, auf Grund dessen Ihnen die Rente gewährt wird? Das Gesamtpaket? Eine von den Einzelerkrankungen? Da hilft nur Versuch macht klug, reichen Sie ein, was Sie haben und dann wird sich zeigen, wie die RV das beurteilt. Es kann alles ausreichend sein, oder aber auch nicht. Eine absolute Antwort ist daher schwierig. Viele gehen, wenn derartiges ansteht, auch in eine Klinik,um dann umfassende Befunde zu erhalten.
Psychoam 11.02.2021 | 12:01
Innerhalb eines halben Jahres einen Nachfolger zu finden, den Sie angeben können, dürfte null Problem sein, zumal Ihr aktueller Arzt sicherlich nicht von heute auf morgen geht. Das weiß man doch vorher schon. Wenn Sie weiterhin eine Erkrankung haben die behandelt werden muss, dann sollte es ja kein Problem sein.
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