Hallo Michael Birke,
den Beiträgen von „Rentenuschi“ ist zuzustimmen.
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Hallo Michael Birke,
den Beiträgen von „Rentenuschi“ ist zuzustimmen.
Also diese neue Recht animiert immer mehr Menschen zu den verrücktesten Ideen.Hallo. Ich habe leider versäumt die Verlängerung meiner befristeten Teil EM zu beantragen. Die Leistung ist bereits ausgelaufen. Entsteht mir bei weiterer Gewährung eine Leistungslücke oder wird der Zeitraum nachgezählt? Danke.Und eine Ergänzungsfrage: Sollte die Bewilligung auf die Fortzahlung erst in 2019 erfolgen - gilt dann altes oder neues Recht. Danke.
Na was wohl? Ob in der Lücke immer noch EM vorlag natürlich! Ist das zu hoch für dich?Das kann man aber nicht nachträglich feststellen und deshalb gibt es auch keine Nachzahlung!Was kann man nicht nachträglich feststellen ?
Was kann man nicht nachträglich feststellen ?Wenn sich herausstellt, dass die Erwerbsminderung auch in der Lücke immernoch fortbestand, wird Ihnen die Rente auch für diesen Zeitraum nachgezahlt. Nein, es gilt in diesem Fall nicht das neue Recht, da der frühere Anspruch ja weiterhin, also nicht neu entsteht. MfGDas kann man aber nicht nachträglich feststellen und deshalb gibt es auch keine Nachzahlung!
Kaiser-Nachahmer hat wieder gemeint einen Beitrag mit völlig falschem Inhalt zum Besten geben zu müssen.Wenn sich herausstellt, dass die Erwerbsminderung auch in der Lücke immernoch fortbestand, wird Ihnen die Rente auch für diesen Zeitraum nachgezahlt. Nein, es gilt in diesem Fall nicht das neue Recht, da der frühere Anspruch ja weiterhin, also nicht neu entsteht. MfGDas kann man aber nicht nachträglich feststellen und deshalb gibt es auch keine Nachzahlung!
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