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Verlängerung SWE bei DRV?

von Infosuche22.11.2017 | 17:13
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Hallo, wie bitte erfolgt ein Antrag auf Verlängerung der Stufenweise Wiedereingliederung, die von der DRV im Anschluss einer Reha bewilligt wurde? Beim BEM-Gespräch wurde vereinbart, dass es Sinn machen würde, die SWE nach 4 Wochen zu verlängern. Geplant waren im ersten Stufenplan 4 Wochen. Muss das Formular G0834 (Stufenplan) erneut, diesmal vom Hausarzt, ausgefüllt werden und an die DRV gefaxt werden? Oder gibt es ein anderes Formular? Vielen Dank für die Antworten! Grüße, Infosuche

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Infosuche,

während der stufenweisen Wiedereingliederung haben die behandelnden Ärzte / Betriebsärzte die Möglichkeit die stufenweise Wiedereingliederung zu verlängern. Die Verlängerung ist nach Absprache mit dem Arbeitgeber beim zuständigen Rentenversicherungsträger mit dem Formular G0834 zu beantragen. Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft dann, ob in dem jeweiligen Einzelfall das Ziel der stufenweisen Wiedereingliederung (vollständige Wiedereingliederung in das Erwerbsleben) noch erreicht werden kann.

4 Antworten

Bemam 22.11.2017 | 19:36
Hallo, eine Wiedereingliederung kann nur mit Ihrem Hausarzt und AG (Personalabteilung) vereinbart werden. Die DRV ist da aussenvor. Mfg
Infosucheam 23.11.2017 | 09:12
Vielen Dank für die Antwort. Die DRV ist aber als Kostenträger weiter im Spiel. Wenn der Hausarzt und der AG eine Verlängerung befürworten, dann muss doch diese Info an die DRV, damit das Übergangsgeld weiter bezahlt wird. Und hier ist erneut die Frage: Mit welchen Formular bzw. wie ist der Vorgang, damit die DRV der Verlängerung zustimmt? Vielen Dank und viele Grüße, Infosuche
=//=am 23.11.2017 | 10:02
Für den Antrag auf Verlängerung kann ein ergänzender Stufenplan ausgefüllt werden, und zwar vom Hausarzt und dem Arbeitgeber. Aber Achtung: Es sollte vom Arzt der Grund für die Verlängerung angegeben werden. Der Sozialmedizinische Dienst der DRV prüft dann, ob eine Verlängerung Sinn macht, erst recht, wenn es eine ziemlich lange Verlängerung geben soll. Das alles sollte möglichst mindestens 1 Woche vor Ablauf der 1. Phase der StWE an die DRV gefaxt werden.
Infosucheam 23.11.2017 | 10:29
Vielen Dank für die kompetente Antwort! :-)
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