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Experten-Antwort

Verletztenrente Abfindung und Erwerbsminderungsrente

von Tino198110.06.2021 | 16:11
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Liebe Mitglieder, ich habe folgende Fragestellung auf die ich leider keine Antwort im Internet gefunden habe: Mir wurde eine Verletzenrente auf unbestimmte Zeit mit einem Kapitalwert auf 17 Jahre abgefunden. Es handelt sich um einen körperlichen Gesundheitsschäden. Ich arbeite schon lange Teilzeit da ich weder körperlich noch psychisch in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten. Unabhängig von meinem Arbeitsunfall bestehen eine schwere chronische Migräne, eine Bipolar II Störung, schwere Panikstörung mit generalisierter Angststörung und dissoziativen Anfällen. Wenn ich jetzt einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente stelle (Ich weiß das die abgefundene Verletztenrente angerechnet wird) werden dann seitens der DRV nur die vom Unfall unabhängigen Einschränkungen geprüft oder werden dann auch noch mal die Unfallfolgen von der DRV begutachtet? Diese wurden ja bereits begutachtet und sogar auf Lebenszeit abgefunden. Vielen Dank für eure Infos Tino

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tino1981,

die DRV legt zur Festlegung der Erwerbsminderung alle bekannten gesundheitlichen Einschränkungen zugrunde. Entscheidend ist das Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es kommt also darauf an, welche medizinischen Unterlagen eingereicht werden bzw. vorliegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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