Hallo Lisa,
der Begriff "Schonvermögen" hat keine rentenrechtliche Bedeutung. In welchem Zusammenhang Sie mit dem Thema Schonvermögen zu tun haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Insofern können wir Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung