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Experten-Antwort

Verrechnung der Auszahlung der Urlaubstage nach Beendigung des Arbeitsverhältnis bei unbefristeter EMR

von Franz-Josef28.01.2025 | 17:06
319 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme jetzt die unbefristete EMR. Dadurch erlischt mein ruhendes Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber. Ich bezog bis dato eine befristete volle EMR, rückwirkend seit Okt. 2016. Seit Nov. 2015 war ich AU-geschrieben und erhielt Lohnfortzahlung bis Anfang 2016 Danach erhielt ich Krankengeld bis Anfang Juni 2017 dann erfolgte die Nahtlosigkeitsregelung durch die AfA, bis zum 01.10.2017. Hier erfolgte dann die befristete volle EMR, rückwirkend seit 01.10.2016. In der ganzen Zeit ruhte mein Arbeitsverhältnis und ich konnte meinen Urlaub nicht abgelten. Jetzt durch die unbefristete EMR wird mir der angefallene Urlaub ausgezahlt, sowie die angesammelten Stunden vom Stundenkonto beim Arbeitgeber. Diese Stunden hatte ich angesammelt bevor ich AU wurde. Jetzt die Frage, Wird mir die Summe vom ausgezahlten Urlaub auf die unbefristete EMR angerechnet, oder nicht? Weil ja diese Urlaubstage vor Eintritt in die AU waren. Werden mir die angesammelten Stunden vom Stundenkonto bzw. die Summe auch mit der unbefristeten EMR verrechnet? Obwohl diese Sunden auf dem Stundenkonto vor dem Eintritt der AU angesammelt wurden. Wie ist da die Rechtslage? Gruß Franz-Josef

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz-Josef,

 

ja die Abgeltung der Urlaubstage wird auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet.

Als Zeitpunkt zählt die Auszahlung des Betrages, jedoch liegt die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2025 bei 19.661,25 EUR und im Jahr 2024 bei 18.558,75 EUR.

Sollten Sie also nicht über diese Grenzen hinauskommen erfolgt kein Abzug an Ihrer Rente wegen vollen Erwerbsminderung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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3 Antworten

Rechtslageam 28.01.2025 | 17:15
Für die Rechtslage aus dem Arbeitsverhältnis fragen Sie einen Anwalt, dass ist nicht Sacher der RV. Und ja, je nach Höhe der Abgeltung wird diese angerechnet, Hinzuverdienst. Das steht aber alles in Ihrem Bescheid, einfach mal lesen. Und natürlich erst mit dem Zeitpunkt der Auszahlung und nicht weil Sie glauben das es vor der EM-Rente war.
Franz-Josefam 28.01.2025 | 17:24
Zitat von Rechtslage anzeigenausblenden
Also wird das als Hinzuverdienst gezählt. Wenn man mit der Summe der Urlaubsabgeltung nicht über die Jährliche Hinzuverdienstgrenze kommt, dann wird es nicht auf die Rente angerechnet bzw. verrechnet. Ist das so richtig, wie ich das jetzt interpretiert habe? Gruß Franz-Josef
Spannendam 28.01.2025 | 17:25
Sie haben ja im Jahr 2025 eine Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 Euro. Da werden Sie dann, wenn Sie nicht weitere Einnahmen haben, mit der Urlaubsabgeltung und Lohn für einige paar Stunden vielleicht sowieso nicht drüber hinauskommen. Wenn die Urlaubsabgeltung erst NACH Ende der EM-Rente ausgezahlt wird, kann es auch gut sein, dass diese Abgeltung dann NICHT als Hinzuverdienst angerechnet wird. Dazu gibt es hier folgenden spannenden Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/urlaubsabgeltung-anre…
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