Hallo Franz-Josef,
ja die Abgeltung der Urlaubstage wird auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet.
Als Zeitpunkt zählt die Auszahlung des Betrages, jedoch liegt die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2025 bei 19.661,25 EUR und im Jahr 2024 bei 18.558,75 EUR.
Sollten Sie also nicht über diese Grenzen hinauskommen erfolgt kein Abzug an Ihrer Rente wegen vollen Erwerbsminderung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam