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Experten-Antwort

Verrechnung Eu-Rente bei ALG 1, Betriebsrente auch?

von Gisela S.16.01.2012 | 06:57
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Guten Morgen. Bin auf die seite gestoßen und habe eine Frage. Bei rückwirkender Bewilligung einer EU-Rente wird das erhalte ALG 1 mit der Rentenzahlung verrechnet. Wie ist es mit einer Betriebsrente, die dann auch erst bei Vorliegen der EU-Rente gezahlt wird?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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9 Antworten

Krämersam 16.01.2012 | 09:06
Eine Betriebsrente wird nicht ( auch nicht rückwirkend ) mit der EM-Rente verrechnet. Diese Rentenart kann immer zusätzlich bezogen werden ohne irgendwelche Auswirkungen auf die EM-Rente. Eine Betriebsrente ist kein Einkommen gem. § 96a SGB VI und wird somit nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Wäre ja noch schöner...
Krämersam 16.01.2012 | 09:43
Die Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld I ist in § 141 SGB III geregelt und stellt auf Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit ab. Der Bezug einer Betriebsrente ist kein Erwerbseinkommen und damit nicht auf das ALG I anzurechnen.
Anneam 16.01.2012 | 12:08
Das ist meistens so. Aber gucken Sie trotzdem in die Satzung Ihres Betriebsrententrägers oder fragen Sie dort nach, ob überhaupt rückwirkend bezahlt wird. Bei mir nicht, und deren Satzung ist weitgehend identisch mit vielen anderen.
Anneam 16.01.2012 | 09:42
Bevor Sie x Leute fragen: Wird Ihre Betriebsrente tatsächlich rückwirkend bezahlt?Ist bei den meisten nicht der Fall.
Anneam 16.01.2012 | 11:14
Ich habe die Frage anders gelesen. Die Nachzahlung nach rückwirkender Bewilligung der EM-Rente wird ja mit dem auf die Rentenzeit entfallenden Anteil des ALG verrechnet. Gisela wollte m.E. wissen, ob es bei nachgezahlter Betriebsrente genauso ist.
Gisela S.am 16.01.2012 | 11:44
Ja, so wie Anne es vermutet, war es gemeint. Entschuldigung für meine unklare Fragestellung. Also Das derzeitige ALG 1 ist höher als die zu erwartenden EU-Rente plus die Betriebsrente bei EU.
Gisels S.am 16.01.2012 | 09:30
Danke für die Antwort. Ich meine aber, ob die Betriebsrente mit dem ALG 1 verrechnet wird.
Krämersam 16.01.2012 | 16:57
Ihre Frage kann wirklich nur die Agentur für Arbeit rechtssicher beantworten. Viellleicht stellen Sie diese Frage auch im Ewerbslosenforum. Dort ist sie sicher besser aufgehoben als hier und vielleicht weiss dies dort jemanden von den Experten: http://www.elo-forum.org/alg/ Ich bleibe aber bei meiner Meinung, das eine Betriebsrente - falls Sie wirklich rückwirkend gezahlt wird, was ihnen aber nur ihr AG sagen kann - und sich dann mit dem ALG I " überschneidet " nicht auf das ALG I angerechnet bzw. nachträglich noch verrechnet wird. Aber wie gesagt ab zur AfA und dort fragen.
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