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Verrechnung Rente

von steppke04.02.2009 | 09:49
2136 Ansichten
4 Antworten

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Hallo,ich erhalte ab 02/2009 Altersrente.Der Rententräger will wegen Beitragsschulden bei AOK aus ehemaliger Firma verrechnen.Bedarfsbescheinigung des Sozialhilfeträgers liegt vor.Gemeinsam mit Ehefrau besteht ein Überschuß von 260€.Was kann maximal verrechnet werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Überschuss von 260 Euro, begrenzt auf die Hälfte Ihrer Rente. Steht so in § 52 SGB I in Verbindung mit § 51 Abs. 2 SGB I.

3 Antworten

Heinericham 04.02.2009 | 12:59
Die Hälfte der Rente maximal jedoch 260- EUR
NDam 04.02.2009 | 13:00
Maximal 260,00 EUR/Monat. ND
-_-am 04.02.2009 | 14:08
Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Sozialgesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__51.html Der für eine Geldleistung zuständige Leistungsträger kann mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit der ihm obliegenden Geldleistung verrechnen, soweit nach § 51 die Aufrechnung zulässig ist. http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__52.html
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