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Experten-Antwort

Verrechnung von Renten mit Krankengeld / Gehalt

von Rentner202608.10.2026 | 11:05
87 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin z.Zt. arbeitsunfähig und beziehe seit Anfang September Krankengeld. Ich habe noch Anspruch auf 24 Urlaubstage für 2026. Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation werde ich einen Antrag auf Ewerbsminderungsrente stellen. Da ich ein Datum für den Rentenbeginn eintragen muss, werde ich den 01.01.2027 wählen. Die noch vorhandenen Urlaubstage werde ich nicht nehmen (können). Falls die Rente rückwirkend genehmigt werden soll, z.B. zum 01.11.2026: Verliere ich dann den Anspruch auf finanzielle Abgeltung meines Urlaubsanspruchs? Bzw. wird der dann nur bis zum Datum Rentenbewilligung ausgezahlt und für die Monate November und Dezember 2026 entsteht kein Urlaubsanspruch mehr, da ich ja Renter bin? Falls meine Frage arbeitsrechtlich einzuordnen und nicht in dieses Forum gehört, bitte ich um Nachsicht. Dann bitte meine Frage einfach ignorieren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Rentner2026,

Ihre Frage betrifft nicht das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sollten sich zur Klärung an Ihren Arbeitgeber wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Timam 08.10.2026 | 12:42
Urlaubsabgeltung gibt es sowieso in der Regel erst bei einer unbefristeten Rente.
Schadeam 08.10.2026 | 13:14
Bei einer EM Rente kann man den Rentenbeginn nicht wählen und muss daher auch kein Datum für den Rentenbeginn eintragen. Grins
Qam 08.10.2026 | 15:48
Aber bei Altersrenten, oder? Vielleicht hat der Fragesteller den falschen Antrag?
Oam 08.10.2026 | 16:32
Es wurde doch explizit ein Antrag auf EMR erwähnt
Schadeam 08.10.2026 | 17:44
Lassen Sie sich doch gesund schreiben, nehmen Ihre 26 Urlaubstage und wenn es nach dem Urlaub nicht möglich ist zu arbeiten, schreibt der Arzt Sie wieder au. Und dann beantragen Sie Rente. So einfach wäre das „Urlaubsproblem“ vom Tisch. Lg
Rentner2026am 08.10.2026 | 18:43
Und dann kommt der Antrag zurück weil genau dieses (oder irgendein erwartetes) Datum fehlt - Sinnfrage hin oder her -. Schlaue Antwort.
Rentner2026am 08.10.2026 | 18:45
Das "allgemeine" Formular R0100 gilt für beide Antragsarten. Daher habe ich (s.o.) der Sicherheit halber nachgefragt.
Rentner2026am 08.10.2026 | 18:48
Gute Idee, aber ich möchte natürlich auch verhindern, dass jemand auf die Idee kommt, die Seriösität einer AU in Frage zu stellen.
Schadeam 08.10.2026 | 21:32
Deswegen kommt ein EM Antrag zu 100% nicht zurück, nur bei Altersrenten muss man den Rentenbeginn wählen. Ihr Einwand ist auf jeden Fall nicht schlauer als meine Antwort
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