Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Verschlossenheit Arbeitsmarkt Arbeitsmarktrente

von Crusader01.10.2015 | 09:04
1959 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Die Arbeitsmarktrente wird ja teilweise aufgrund des Gesundheitszustandes und teilweise aufgrund Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bewilligt. Zieht eine Person in 1.eine andere Region Deutschlands, in der der Arbeitsmarkt erheblich besser ist, als am vorherigen Wohnort... 2.ein anderes EU/EWR-Land, in dem der Arbeitsmarkt erheblich besser ist, als im Heimatland... ...wird dann eine Neubewertung der Chancen der Person auf dem Arbeitsmarkt vorgenommen, die sogar zum Verlust der vollen Arbeitsmarktrente führen kann und somit nur noch die Teilrente bleibt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Crusader,

sofern ein Rentenversicherungsträger eine Einzelfallprüfung zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes durchführt, erfolgt diese immer nur regional unter Einbindung der zuständigen Agentur für Arbeit. Daher ist es für die Arbeitsmarktrente erheblich, ob der Versicherte seinen Wohnsitz in einer Region mit schlechter Arbeitsmarktlage oder mit guter Arbeitsmarktlage hat. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Region ist somit der Anspruch auf Arbeitsmarktrente grundsätzlich neu zu prüfen. Ist der Arbeitsmarkt nun nicht mehr verschlossen, fällt die Arbeitsmarktrente zum Ende des Umzugsmonats weg.

Bei Verzug in ein anderes EU/EWR-Land wird die Arbeitsmarktlagerente weiter gezahlt. Eine spezielle Überprüfung der Arbeitsmarktsituation in diesem entsprechenden Land erfolgt nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

=//=am 01.10.2015 | 09:31
Zu 1. : Es wird keine Überprüfung vorgenommen, ob an einem anderen Wohnort größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Zu 2. : Der Rentner muss dem DEUTSCHEN Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht einem ausländischen! Bei Verzug ins Ausland wird in diesem Fall nur noch eine teilweise EM-Rente gezahlt. M.E. betrifft dies nicht sogenannte Grenzgänger, z.B. wohnhaft in der Schweiz nahe der deutschen Grenze, die in Deutschland arbeiten bzw. sich dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
???am 01.10.2015 | 09:29
1. Arbeitsmarktrenten gibt es auch in Bayern, wo teilweise Vollbeschäftigung herrscht. Von daher sollte ein Umzug innerhalb Deutschlands unproblematisch sein. 2. Bei einem Wegzug aus Deutschland wird meines Wissens immer nur noch eine Teilrente gezahlt. Ob der neue Wohnsitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt, ist egal.
Crusaderam 01.10.2015 | 10:42
Die Aussage bzgl. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist falsch ! Bezieher der Arbeitsmarktrente müssen sich nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen und müssen keine Bewerbungen schreiben. Einzige Ausnahme: Die Person bezieht aufstockend zur Rente Hartz4. Nur in diesem Fall muss sich die Person um einen Teilzeitjob bemühen. Verlegung Hauptwohnsitz: Gemäß Gebietsgleichstellungsregelung nach EG-Verordnung 883/2004 (EWR 140871) darf ein Bezieher der Arbeitsmarktrente in jedes EU-Land und bestimmte EWR-Abkommensstaaten (z.B. Schweiz, Norwegen) ziehen und hat weiterhin Anspruch auf seine VOLLE Arbeitsmarktrente. Der Umzug ist VORHER schriftlich der DRV mitzuteilen. Man erhält eine Zahlungsbestätigung R851 sowie Formular A1058 SB, in dem das neue Land eingetragen wird. Auch im neuen Land muss man keine Bewerbungen schreiben, außer man bezieht dort aufstockend Leistungen. Krankenversichert bleibt man weiterhin über die Krankenkasse in Deutschland und auch das deutsche Bankkonto kann man behalten. Quellen: Broschüre DRV "Erwerbsminderungsrente - Das Netz für alle Fälle" Seite 31, 9.Auflage (7/2014) Nr.201 und aus eigener Erfahrung. Mir selbst liegen aktuell o.g. Formulare vor, die ich aufgrund einer schriftlichen Anfrage bzgl. Umzug in ein anderes EU-Land erhielt.
=//=am 01.10.2015 | 11:44
Danke für die Berichtigung bzw. Ergänzung bzgl. EU/EWR-Abkommen. Ich hatte aber nie geschrieben, dass der EM-Rentner Bewerbungen schreiben oder regelmäßig bei der AfA nachfragen muss. Die Tatsache, dass der Rentner dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, ist genauso theoretisch wie der "verschlossene" Arbeitsmarkt an sich. Früher wurde tatsächlich noch geprüft, ob in dem Gebiet, in dem sich der Rentenantragsteller aufhielt, der Arbeitsmarkt tatsächlich verschlossen war! Heute "genügt" für die Bewilligung einer Arbeitsmarktrente das Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden UND abgesehen von wenigen Ausnahmen das Bestehen von Arbeitslosigkeit.
Crusaderam 01.10.2015 | 14:17
Sehr geehrte/r Experte/in, vielen Dank für die präzise Antwort. Demnach würde also die Lage für eine Person, die von MV nach z.B. Bayern zieht, neu geprüft werden. Trifft Ihre Assauge auch zu, wenn die Person ins deutschsprachige EU/EWR-Ausland zieht, da ja dann eventuelle Sprachbarrieren entfallen?
W*lfgangam 01.10.2015 | 19:56
Zitat von Crusader anzeigenausblenden
Hallo Crusader, statt Überprüfung des 'regionalen' Teilzeitarbeitsmarktes, ist in diesem Fall (Verzug in 'irgendein' EU/EWR-Ausland) der gesamtdeutsche Teilzeitarbeitsmarkt das Maß aller Dinge. Wie das nun die einzelnen DRV-Träger bei Arbeitsmarktrenten handhaben, steht wieder auf einem anderen Blatt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026