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Versicherungsjahre

von Kalle21.08.2021 | 09:09
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Guten Tag, ich möchte gerne etwas fragen, was ich zwar schon öfter hier gelesen, aber nicht wirklich verstanden habe. Angenommen, ich habe 30 Jahre gearbeitet und bin dann in die Erwerbsminderung gekommen. Wann wären dann 35 Jahre Wartezeit erfüllt? Geschieht das bereits durch die Hochrechnung? Wenn ja, was ist wenn die Rente vor Erreichen der Altersrente nicht mehr gewährt wird? Oder sind die 35 Jahre nach 5-jährigem Rentenbezug erreicht, da die Zeit eventuell mitzählt? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kalle,

Ich gehe davon aus, dass die Antwort von senf-dazu Ihre Frage kurz und knapp beantwortet. Vielen Dank dafür :)

Viele Grüße

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6 Antworten

Berateram 21.08.2021 | 12:10
Bei der Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wird aus der Zurechnungszeit eine Anrechnungszeit. Diese zählt auch zur Wartezeit von 35 Jahren.
Kalleam 21.08.2021 | 12:23
Dankeschön, aber was passiert, wenn es die Umwandlung nicht gibt, weil die EMR bspw. nicht so lange läuft? Also konkret 30 Arbeitsjahre, meinetwegen 12 Jahre EMR, danach keine Arbeit und keine weitere Zeiten mehr. EMR Weg, Zeiten weg? Oder 30 +12=42? Oder 30+die hochgerechnete Zeit? Aber die wäre ja mit Rentenende nicht mehr da, da man nicht bis zum hochgerechneten Alter gekommen ist? Sorry, ich stehe da voll auf dem Schlauch :-(
Kaiseram 21.08.2021 | 13:25
Zitat von Kalle anzeigenausblenden
Bei der Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wird aus der Zurechnungszeit eine Anrechnungszeit. Diese zählt auch zur Wartezeit von 35 Jahren.
Dankeschön, aber was passiert, wenn es die Umwandlung nicht gibt, weil die EMR bspw. nicht so lange läuft? Also konkret 30 Arbeitsjahre, meinetwegen 12 Jahre EMR, danach keine Arbeit und keine weitere Zeiten mehr. EMR Weg, Zeiten weg? Oder 30 +12=42? Oder 30+die hochgerechnete Zeit? Aber die wäre ja mit Rentenende nicht mehr da, da man nicht bis zum hochgerechneten Alter gekommen ist? Sorry, ich stehe da voll auf dem Schlauch :-(
Ja.
Kalleam 22.08.2021 | 08:36
Also konkret 30 Arbeitsjahre, meinetwegen 12 Jahre EMR, danach keine Arbeit
...könnte mehr als 35 Jahre sein - ich habs jetzt im Detail nicht nachgerechnet ;-) Gruß w. PS: womit Ihre Frage wohl beantwortet ist.
Ah, jetzt... Danke!
senf-dazuam 23.08.2021 | 08:17
Moin Kalle! Zur Wartezeit von 35 Jahren gehören - Pflichtbeitragszeiten (hier also 30 Jahre) - Anrechungszeiten (Schule, Hchschule, Arbeitslosigkeit, EM-Rentenbezug, ...) - Berücksichtigungszeiten (Kindererziehung, Pflege) Es kann durchaus sein, dass nach 30 Beitragsjahren auch schon 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten für diese Wartezeit vorliegen. Aber durch den Rentenbezug kommen (egal ob die Altersrente direkt anschließt oder nicht) weitre Monate dazu.
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