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Experten-Antwort

versicherungsrechtliche Voraussetzungen

von Paul Nienhöfer19.04.2013 | 14:51
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2 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich bis 1979 geboren und bin habe von 1996-1999 eine Lehre als Einzelhandelskaufmann bei einer Firma durchgeführt, danach war ich von 1999 bis Dez.2005 bei dieser Firma als Einzelhandelskaufmann beschäftigt, da diese Firma insolvent wurde, und ich keine neue Beschäftigung fand war im beim Arbeitsamt 2006 im Arbeitslossengeld I-Bezug und seit 2007 bis fortlaufend erhalte ich Arbeitslosengeld II, nun bin ich leider seit ca. 7 Monaten in meiner Leistungsfähigkeit gesundheitlich angeschlagen, Bekannte haben mit gesagt, dass ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht hätte, da seit 2011 keine Pflichtbeiträge mehr in die Rentenkasse gehen und ich bis 1983 die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt habe. Stimmt das wirklich obwohl ich mein ganzes Erwerbsleben keine Rentenlücke aufweise, dass ich nun die versicherungsrechltichen Leistungen nicht erfüllt habe. Für eine Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Nienhöfer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

So wie Sie Ihr Versicherungsleben schildern, dürften die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch weiterhin erfüllt sein.

Zur Sicherstellung wenden Sie sich doch einfach - wie KSC es bereits empfohlen hat - an Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 19.04.2013 | 17:03
Nach Ihrer Beschreibung besteht der Versicherungsschutz solange Sie durchgehend ALG II erhalten......der geht nicht dadurch verloren, dass seit 2011 keine Beiträge mehr aus ALG II gezahlt werden. Was Bekannte so alles erzählen ist oftmals totaler Quatsch. Erkundigen Sie sich bei der nächsten Beratungsstelle der DRV, dort klärt sich alles und so nebenbei kann man auch noch schauen ob die Versicherungszeiten in Ordnung sind. Zeit genug für so einen Behördenbesuch sollten Sie als Arbeitsloser doch haben. Schönes WE und machen Sie sich keine Sorgen wegen dem blöden Gelabere anderer.
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