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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf (Betrifft Übergang Ausbildung zur Festanstellung)

von Rolf04.10.2014 | 09:42
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle hier: Zur Person: Ich bin als angestellte Person im öffentlichen Dienst tätig gewesen. Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe die Ausbildung im öffentlichen Dienst aufgrund entsprechender Leistungen um ein halbes Jahr verkürzt vorgenommen. Der Zeitpunkt für die daraufhin erfolgte Festanstellung als Angestellter war der 01.03.96 des Jahres. Alle anderen Auszubildenden haben erst im Herbst die Prüfung abgelegt. In meinem Versicherungsverlauf (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) steht folgendes: DÜVO 01.03.96-31.12.96 Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung. DÜVO 01.01.97-30.04.97 Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung. Warum geht der Eintrag weiter bis zum 30.04.1997 als Pflichtbeitrg berufliche Ausbildung. Meine Ausbildung endete doch zum 29.02.1996!!! "?" Seit dem 01.03.96 befand ich mich doch im übernommenen Festangestelltenverhältnis mit meinem Arbeitgeber? Meine Fragen: 1. Ist mir ein Schaden hinsichtlich der EM-Rente entstanden? 2. Fehler von Seiten meines Arbeitgebers? Vielen Dank für die Antworten im voraus. Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf,

den Ausführungen von KSC und W*lfgang schließen wir uns an.

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8 Antworten

KSCam 04.10.2014 | 11:26
Das wurde vom Arbeitgeber so gemeldet. Für Sie ist das aber im Zweifel sogar günstiger, weil als Berufsausbildung gekennzeichnete Zeiten in aller Regel besser bewertet werden. Mehr dazu kann man online nicht sagen, Sie können es richtig stellen mit dem Risiko, dass die Besserbewertung entfällt und sich die Rente verringert (gefühlte 98% Wahrscheinlichkeit). Gehören Sie zu den ganz wenigen Fällen, in denen die Kennzeichnung der Ausbildung Ihre Rente vermindert, wäre eine Korrektur für Sie vorteilhaft (gefühlte 2% Wahrscheinlichkeit). Viel Spaß beim Überlegen.
Rolfam 04.10.2014 | 12:21
Vielen Dank :-)
Rolfam 04.10.2014 | 13:48
Ist es nun falsch oder richtig?
Rolfam 04.10.2014 | 13:52
Entschuldigung: Für weitere Anmerkungen, danke ich sehr!
KSCam 04.10.2014 | 14:41
falsch, aber wahrscheinlich für Sie rentenfinanztechnisch günstiger.
W*lfgangam 04.10.2014 | 17:09
Hallo Rolf, wenn es Sie beruhigt, ich stimme KSC voll zu. Die Zeiten sind 'falsch' gemeldet worden, aber von der Rentenbewertung her zu 98 % das bessere Ergebnis für Sie. Gratulationen, Sie gehören dann zu den Personen, wo jeder 2. Rentenbescheid 'falsch' ist ;-) Gruß w. ...sollten Sie vielleicht noch eine Fachschulausbildung in Vollzeit absolviert haben, unterhalten wir uns über die 2 % der besseren Berechnung.
Rolfam 06.10.2014 | 08:16
Ich bitte um Entschuldigung: KFC war ein Tippfehler: Richtig "KSC"! Liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe: An KSC :-)
Rolfam 06.10.2014 | 08:09
Vielen Dank an W*lfgang und KFC für die ausfürhrlichen und guten Antworten. Dankbar bin ich natürlich dennoch weiterhin für Informationen zu meiner Frage: Vielen Dank im voraus!!!
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