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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Hannelore Granel06.10.2011 | 19:57
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3 Antworten

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bei mir wurde 1986 ein Versorgungsausgleich ausgeführt und wurde am 13.12.86 rechtskräftig. ich war erst bei der BVA versichert und dann bei der Kanppschaft. so jetzt zu meiner Frage, ich habe 2 Bescheide bekommen, einen vom 06.02.87 von der Knappschaft da wurden unter anderem für die Wartezeit für die 35 Vers.Jahre 0 Monate angerechnet. Von der BAG bekam ich ein Schreiben vom 10.02.87 da steht unter anderem Monate für die Wartezeit, Die Werteinheiten sind nach § 83 a Abs. 5 AVG durch den Wert 6,25 zu teilen. Das Ergebnis sind die Monate für die Wartezeit das sind 81 Monate. Die Monate sind jedoch nur insoweit zu berücksichtigen, als sie zusammen mit in die Ehezeit fallenden anrechenbaren Zeiten die Gesamtzahl der Monate für die Ehezeit nicht übersteigen. Ehezeit nach § 1587 Abs. 2 BGB 01.06.1980 - 28.02.1986 = 69 Monate Aufgrund des Versorgungsausgleichs sind für die Wartezeiten von 60, 180 und 140 Kalendermonaten und für die 35 Vers.-Jahre nach § 25 Abs. 7 AVG 69 Monate zusätzlich anzurechnen. Was muß ich tun, um meinen Versicherungsablauf bei der Knappschaft zu korrigieren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann mich "-/-" und "-_-" nur anschließen.

Jeder hat nur ein Rentenversicherungskonto, das bei einem Rentenversicherungsträger geführt wird.

Da Ihr Versorgungsausgleich vor langer Zeit durchgeführt wurde, hat es zwischenzeitlich einige Rechtsänderungen gegeben, so dass Ihre damalige Auskunft nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht. Sie sollten daher bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Erteilung einer aktuellen Rentenauskunft beantragen. Daraus ist ersichtlich, wie sich der Versorgungsausgleich auf die Rentenhöhe auswirkt und in welchem Umfang daraus Monate auf die Wartezeit angerechnet werden können.

Zur Rechtslage kann allgemein folgendes angemerkt werden:

Sofern jemand Anwartschaften in der Rentenversicherung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs erhalten hat, können ihm hieraus zusätzliche Wartezeitmonate angerechnet werden.

Dazu müssten in Ihrem Fall zunächst die Werteinheiten in die jetzt gültige Rechengröße "Entgeltpunkte" umgerechnet werden. Die Entgeltpunkte erhalten Sie, indem Sie die Werteinheiten durch 100 teilen. Das Ergebnis müssen Sie durch 0,0313 teilen und dann auf den nächsten vollen Betrag aufrunden. Beträgt das Ergebnis z. B. 75,2953, dann könnten grundsätzlich 76 Monate als Wartezeit angerechnet werden.

Das Ergebnis ist allerdings immer auf die Anzahl der Monate der Ehezeit zu begrenzen, d. h. für Sie können maximal 69 Monate aus dem Versorgungsausgleich angerechnet werden.

Hiervon ist aber des weiteren die Anzahl an Monaten abzuziehen, die wegen in der Ehezeit liegender Zeiten bereits auf eine Wartezeit für eine Rentenart anzurechnen ist. Haben Sie z. B. in der Ehezeit 37 Monate an Beitragszeiten, dann wären diese von den 69 Monaten abzuziehen (69 - 37 = 32 Monate als zusätzliche Wartezeitmonate).

Da bei den unterschiedlichen Rentenarten unterschiedliche Zeiten für die Wartezeit berücksichtigt werden, kann sich - je nach Rentenart - eine unterschiedliche Anzahl von zusätzlichen Monaten errechnen. Die genauen Werte sind aber aus der Rentenauskunft (vgl. oben) ersichtlich.

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2 Antworten

-/-am 06.10.2011 | 22:39
Nichts. Die Zuschläge aus dem Versorgungsausgleich sind im Rentenversicherungskonto dokumentiert. Wenn es um die Frage gehen sollte, welche Wartezeiten erfüllt sind, beim zuständigen Rentenversicherungsträger Rentenauskunft anfordern.
-_-am 07.10.2011 | 00:00
Ihr Versicherungskonto wird nur bei einem Rentenversicherungsträger geführt. In dem von Ihnen genannten Zeitraum hat sich die Rechtslage jedoch mehrfach geändert. Die alten Versicherungsverläufe sind daher überholt. Wie schon empfohlen worden ist, sollten Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft zusenden lassen. Damit werden sie umfassend aktuell informiert.
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