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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von rosi16.02.2016 | 14:16
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3 Antworten

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Hallo, ich habe noch eine frage zu folgender sehr hilfreichen und informativen aussge von senf-dazu RE: Teilung der Rentenansprüche bei Ehescheidung Der Versorgungsausgleich wird nur dann wieder "rückabgewickelt", wenn die/der Begünstigte vor oder kurz nach Beginn der Rente verstirbt. Dann kann die/der Ex-Partner die Rückübertragung der Entgeltpunkte auf ihr/sein Versicherungskonto beantragen. Meine fragen: Wenn eine ehe 20 Jahre bestrand und die frau 8 jahre arbeitete und 6 rentenpunkte erziehte und der mann während der ehe 16 rentenpunkte erzielte. Erhält dann die frau von Mann 5 rentenpunkte auf ihr konto? wenn der mann kurz vor rente bzw. kurz dannach stirbt, kann die frau dann noch rentenpunkte zurückholen auf ihr konto, da ihre punkte ja auch sozusagen mit übertragen auf dem mann wurden? Danke für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rosi,

„senf-dazu“ und „KSC“ haben Ihre Fragen aus meiner Sicht bereits zutreffend beantwortet.

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2 Antworten

KSCam 16.02.2016 | 16:39
.....und wenn der Mann stirbt (war die Frage) gibt es keinen Grund an der Übertragung was zu ändern. Die Frau hat doch Ihre 11 Punkte - also die Hälfte der Gesamtpunkte und mehr steht ihr wohl kaum zu.
senf-dazuam 16.02.2016 | 16:35
Hallo Rosi! a) die im Laufe der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden zusammengezählt und dann halbiert: 16 + 6 = 22 => je 11 Die Differenz wird dann übertragen Mann gibt 5 EP an die Frau ab. Dies legt das Familiengericht fest! b) Wenn nun die *FRAU* (als Begünstigte) verstirbt, bevor sie eine gewisse Zeit (3 Jahre) die erhöhte Rente in Anspruch nehmen konnte, kann der Mann (als Abgebender) beantragen, diese Punkte wieder zurückzubekommen. siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__37.html
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