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Versorgungsausgleich

von Jimmy12.02.2009 | 20:09
1348 Ansichten
6 Antworten

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Habe gerade die Tagesschau gesehen. Dort wurde berichtet, dass nun direkt nach der Scheidung die Anwartschaften übertragen werden. U.a. sei es dazu gekommen, dass bei Renteneintritt die/der Berechtigte nicht mehr daran denkt, die Übertragung geltend zu machen und die neue Regelung daher vorteilhafter sei. Ist es denn nicht bisher so, dass die Begründung hinkt? Die Übertragung wurde doch bisher automatisch von den Rententrägern geprüft, sobald der erste von den geschiedenen Ehegatten die Rente bewilligt bekommt. Meines Wissens besteht doch daher zwischen den beiden Rentenversicherungskonten ein Verknüpfung. Täusche ich mich, oder stimmt die allseits gemeldete Begründung nicht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Bundestag hat gestern in dritter Lesung die Reform zum Versorgungsausgleich beschlossen.

Grundsätzlich bleibt es danach bei dem Grundsatz BEI DER SCHEIDUNG die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig aufzuteilen. Dieses wird als Scheidungsfolgesache immer durch das Familiengericht vorgenommen.

Nur war es bislang so, dass nicht immer ALLE Anwartschaften aufgeteilt werden konnten. Der Ausgleich war dann im Leistungsfall privatrechtlich einzufordern. Das führte dazu, dass viele Ehegatten im Alter den Gang zum Gericht scheuten, um nicht den ehem. Ehepartner erneut treffen zu müssen bzw. dass diese Forderung schlichtweg vergessen wurde.

Durch die jetzige Reform wird die Art des Ausgleich verändert, mit diese Art des Versorgungsausgleichs vermieden wird.

5 Antworten

-_-am 12.02.2009 | 20:27
Jein. Die derzeitige Rechtslage basiert auf den Bedingungen der 70er Jahre (01.07.1977 in Kraft). Seinerzeit gab es seltener Anwartschaften neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Verschiedene Nachteile der Rechtslage haben sich auch erst im Laufe der Jahre herausgestellt. Lesen Sie einfach mal die Seiten http://www.bmj.bund.de/enid/9ba4c1cf6f15bcc71972eab14f65d958,cdd… und http://www.bmj.de/versorgungsausgleich
AHA!am 13.02.2009 | 08:29
JA, die RV-Träger sind untereinander vernetzt. Im Versicherungskonto wird die RV-Nummer des geschiedenen Ehepartners abgelegt und bei Anträgen kommt dann eine maschinelle Meldung.
-_-am 13.02.2009 | 08:58
Bei dem Tagesschau-Beitrag http://www.tagesschau.de/inland/versorgungsausgleich100.html ging es nicht um den (unproblematischen) Ausgleich zwischen den beiden Versicherungskonten der gesetzlichen Rentenversicherung. Schwierig wird es jedoch, wenn zusätzlich Ansprüche aus privaten Betriebsrenten, privaten Rentenversicherungen oder der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aufgeteilt werden sollen. Hier bedient man sich bislang verschiedener "Rechentricks". Die Ansprüche aus diesen Versorgungen werden mit Hilfe der "Barwertverordnung" in vergleichbare Rentenzahlungen umgerechnet und meist über die gesetzliche Rentenversicherung verrechnet. Leider ändert sich vieles im Lauf der Zeit - wie etwa die Regelungen für Betriebsrenten und damit deren Ertrag. Problematisch ist zudem, dass viele Ansprüche erst dann anfallen, wenn einer der beiden Ex-Partner ins Rentenalter kommt. Zwar kann unter bestimmten Bedingungen nachgebessert werden - der Ausgleich blieb aber dennoch oft mangelhaft.
Knut Rassmussenam 13.02.2009 | 09:05
Ein "Vergessen" kann schon eintreten, denn der Ausgleichberechtigte muß in den Fällen, in denen tatsächlich Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden müssen, selbst dem Pflichtigen auf die Finger klopfen, damit der bezahlt. Ansonsten geben die Journalisten in selten dämlicher Einmütigkeit einfach nur die Pressetexte wieder. Obs wirklich leichter ist, wird eh nur die Praxis zeigen. Spätestens wenn die Firmen Geld haben wollen für das Verwalten von 2 Betriebsrentenkonten geht der Streit los. Ist wie im Beamtenrecht. Früher gabs Dienstalterstufen, jetzt gibts Erfahrungsstufen. Ist viel gerechter .... denn früher kam man einfach durch Zeitablauf zu mehr Gehalt. Jetzt - gaaaanz anders - bleibt man einige Jahre in einer Erfahrungsstufe und kommt dann in die nächste....
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