Wenn ein Ehepartner gar keine rentenrechtliche Zeiten hat, kann er durch die Übertragung oder Begründung im Versorgungsausgleich einen Anspruch erhalten. Er benötigt trotzdem die Erfüllung der allg. Wartezeit von 60 KM, um diesen Anspruch zu erhalten. Aber wenn man mindestens ca. 50,- EUR übertragen bekommt ist die Wartezeit auch bereits erfüllt.