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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich neu berechnen / Mütterrente

von Maria12.05.2020 | 03:10
1497 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich benötige dringend einen Rat. Mein Ex-Mann hat eine Neuberechnung des Versorgungsausgleiches wegen der Mütterrente beantragt. Die Gerichtsverhandlung hat schon im letzen Jahr stattgefunden und in dem Urteil steht, dass meine Rente um Betrag x gekürzt wird und ich den entsprechenden Betrag rückwirkend zurückzahlen muss. Nach dem Urteil stellte die Gegenseite fest, dass in den eigenen Werten ein Zahlendreher war und sich die ganze Bearbeitung daher verzögert hat. Verständlicherweise bin ich sehr beunruhigt und warte auf den Änderungsbescheid. Auf Nachfrage bei der Rentenversicherung, habe ich die Antwort erhalten, dass ich erheblich mehr Rente abgezogen bekomme und es nicht der Betrag ist, den das Gericht bei der Verhandlung gesagt hat. Ich war vorher bei einem Rentenberater, der mich ebenfalls nicht auf mehr finanzielle Einbußen hingewiesen hat. Es bereitet mir wirklich sehr große Sorgen, da ich wissen möchte, was finanziell auf mich zukommt. Gibt es bei dem ganzen Verfahren zur Neuberechnung Fristen, die eingehalten werden müssen? Durch den Fehler der Gegenseite hat sich die Wartezeit verlängert. Habe ich in dem ganzen Verfahren noch Möglichkeiten mich dagegen zu wehren? Grundsätzlich verstehe ich, dass jeder das bekommen soll, was ihm zusteht, jedoch finde ich es nicht angenehm, dass ich jetzt um erhebliche finanzielle Einbuße und somit um meine Existenz bangen muss. Könnte mir jemand zudem im groben erklären, wie die Neuberechnung erfolgt. Warum legt das Gericht den Betrag fest und letztlich soll es ganz anders sein. Herzlichen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

bevor ich zu Ihrem Sachverhalt Stellung nehmen kann, brauche ich noch ein paar Informationen:

1. Ist das Abänderungsurteil bereits rechtskräftig?

2. Bezieht Ihr früherer Ehemann auch eine Rente?

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

wenn sich der Wert eines Versorgungsanrechts wesentlich geändert hat (= Überschreiten bestimmter Wertgrenzen), kann beim Familiengericht die Änderung des ursprünglichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich beantragt werden. Bei Ihnen hat sich wohl der Wert Ihres Rentenanrechts wegen der Einführung der Mütterrente und der Mütterrente II wesentlich geändert.

Ich gehe davon aus, dass Sie noch nach dem alten Recht (= bis zum 31. August 2009) geschieden wurden. In diesem Fall werden beim Abänderungsverfahren sämtliche Versorgungsanrechte, die bei der Erstentscheidung berücksichtigt wurden, nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Recht beurteilt und ausgeglichen (= sogenannte Totalrevision).

Nach Ihren Ausführungen verändert sich der Ausgleich der Rentenanrechte zu Ihren Ungunsten mit der Folge, dass Ihre Rente niedriger wird. Die Kürzung der Rente wird normalerweise ab dem Folgemonat der Antragstellung beim Familiengericht vorgenommen. Da aber sowohl Sie als auch Ihr früherer Ehemann Leistungsbezieher sind, kann (nicht muss!) Ihr Rentenversicherungsträger die sogenannte Schuldnerschutzregelung des § 30 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) anwenden. Dann würde Ihre Rente erst ab dem übernächsten Monat des Monats gekürzt, in dem Ihr Rentenversicherungsträger von der Rechtskraft der Abänderungsentscheidung Kenntnis erlangt. In der Folge würde auch die Leistung Ihres früheren Ehemannes zu diesen späteren Zeitpunkt erhöht. Er könnte aber für die Zwischenzeit die ihm eigentlich zustehenden Leistungen privatrechtlich von Ihnen verlangen.

Wie bereits geschrieben könnte es andererseits auch sein, dass sich bei Ihrem früheren Ehemann ein anderes Versorgungsanrecht in seinem Wert erhöht hat und Sie dadurch diesbezüglich mehr Anrechte übertragen. Sehr häufig ist dies bei Betriebsrenten der Fall. Dadurch könnte es im Extremfall sogar sein, dass Sie durch die Abänderung insgesamt besser da stehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

VAGam 12.05.2020 | 06:31
Für genau solche Fragen hat man in der Regel einen involvierten Anwalt, der einem das erläutern kann.
Mariaam 12.05.2020 | 07:52
Ich wurde beraten und mir wurde gesagt, ich benötige keinen Anwalt. Daher versuche ich evtl. hier weitere Informationen zu bekommem.
RBam 12.05.2020 | 08:24
Und was sagt der Rentenberater, der Sie nicht darauf hingewiesen hat, zu der neuesten Berechnung?
Mariaam 12.05.2020 | 18:12
1. Es ist noch nichts rechtskräftig 2. Er bezieht bereits eine Rente. Ich bin einfach nur verunsichert, weil ich einige Informationen im Internet gefunden habe und im besten Fall stimmen auch die Informationen aus dem Beratungsgespräch. Solange ich den Änderungsbescheid noch nicht habe, bin ich leider in der Schwebe. Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Rentenratam 12.05.2020 | 19:30
Es werden zur häufig Anträge auf Abänderung des Versorgungsausgleichs von geschiedenen Männern gestellt, um durch die höheren Kindererziehungszeiten für die Mütter weniger im Versorgungsausgleich abgeben zu müssen. Bei einer Abänderung werden alle Versorgungen neu gerechnet. Auch die des geschiedenen Ehemannes. Hat dieser eine Betriebsrente, wird auch diese neu gerechnet. Dabei ergibt sich häufig, das damals zu wenig im Versorgungsausgleich berücksichtigt wurde. Das ist dann wieder zum Vorteil der geschiedenen Ehefrauen. Es kann also hin und her gehen. Warten Sie erstmal die Auskünfte und den Entwurf des Familiengerichts ab. Diese könnten Sie dem Rentenberater nochmal zur Prüfung geben. Ein Rentenberater kann aber auch nicht im Voraus wissen, das die Abänderung des Versorgungsausgleichs vom geschiedenen Ehemann beantragt wird.
W°lfgangam 12.05.2020 | 20:14
Hallo Maria, der Rentenberater (gesetzlich oder privat?) dürfte sicher richtig in seiner Einschätzung gelegen haben, sofern er neben VA-Rente auch VA-Betriebsrente kann, sofern Betriebsrentenansprüche eine Rolle spielen sollten. Vor dem 'Urteil' (heißt heute 'Beschluss') gab es doch schon einen 'Entwurf' vom Gericht, wo alle neuen Zahlen aus allen zu teilenden Altersversorgungen aufgelistet waren - hier hätte man schon Abweichungen zu den neuen Berechnungen erkennen können, da ja bis dahin schon alle Berechnung der Beteiligten vorgelegen haben. Seis drum ...Panne eben. Wie andere schon erwähnten, ohne konkreten Blick auf die (richtigen) Berechnungsunterlagen ist keine Bewertung möglich. Sollte es hier nur um einen neuen Ausgleich ausschließlich der Rentenansprüche gehen, kann pauschal gesagt werden, dass Sie die Hälfte aus dem 'Mütterrenten-Zuwachs' 2014 + 2019 abgeben müssen. Sofern Ihre Rente bereits läuft, müssen Sie nicht nur mit einer künftigen Kürzung rechnen, sondern auch rückwirkend für einen finanziellen Ausgleich an den EX rechnen. > Grundsätzlich verstehe ich, dass jeder das bekommen soll, was ihm zusteht, Das sehen Sie richtig. Wenn Sie aufgrund Gesetzesänderungen heute zusätzlich profitieren, gilt es genauso auch für die Gegenseite ...früher zu viel abgegeben, wenn heutige Maßstäbe anzulegen sind. Gruß w.
Mariaam 19.05.2020 | 06:46
Herzlichen Dank für die Antworten.
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