Hallo Sixtyna,
den Ausführungen von "VAG" können wir uns grundsätzlich anschließen.
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Hallo Sixtyna,
den Ausführungen von "VAG" können wir uns grundsätzlich anschließen.
Das liegt daran, dass ja nicht ein fixer Betrag ausgeglichen wird sondern diese Rentenpunkte. Und deren Wert steigt halt genauso wie der der nicht-ausgeglichenen. Also im Verhältnis bleibt es gleich.Im Jahr 2004 wurde ich geschieden, hatte bei der Scheidung Rentenpunkte abzugeben im Wert von damals 189 Euro, mittlerweile sind es laut der Dame bei der DRV rund 250 Euro.Wieso steigt dieser Wert denn? Ich habe ähnliche Daten und bekomme gerade ganz große Ohren.
Bin leider schon älter und verstehe das nicht. Ich habe seinerzeit Punkte abgegeben und welche erhalten, beides geteilt. Dabei habe ich etwas mehr abgegeben, als ich erhalten habe. Von der Rentenversicherung erhielt ich die Mitteilung, daß ich diesen Verlust ausgleichen könnte und das mich das 32 000 Euro kosten würde. Das wären so 120 Euro Rente weniger? Und dieser Betrag könnte dann noch höher ausfallen? Ich sehe es noch nicht bei meiner EM-Rente, da für mich noch das Rentner Privileg galt und erst bei der Altersrente gekürzt wird. Ich dachte nach Scheidung und Ausgleich der Punkte ist man mit dem Thema durch. Entschuldigung für die Nachfrage.Wieso steigt dieser Wert denn? Ich habe ähnliche Daten und bekomme gerade ganz große Ohren.Das liegt daran, dass ja nicht ein fixer Betrag ausgeglichen wird sondern diese Rentenpunkte. Und deren Wert steigt halt genauso wie der der nicht-ausgeglichenen. Also im Verhältnis bleibt es gleich.
Vielen Dank für Ihre Antwort.... Von der Rentenversicherung erhielt ich die Mitteilung, daß ich diesen Verlust ausgleichen könnte und das mich das 32 000 Euro kosten würde. Das wären so 120 Euro Rente weniger? Und dieser Betrag könnte dann noch höher ausfallen?...Sie haben die abgegebenen Entgeltpunkte ausgeglichen, nicht den Betrag, der damals errechent wurde. Die Entgeltpunkte ergeben mit dem aktuellen Rentenwert (aRw) multipliziert, einen Betrag. Da der aRw i.d.R. jährlich steigt, steigt auch der Betrag. Aber wie man in Köln sagt: wat fott es, es fott. Relevant waren die Entgeltpunkte, diese haben Sie durch eine Einmalzahlung ausgleichen können, und gut ist. Über das, was weg ist, brauchen Sie sich keinen Kopf mehr zu machen. ...
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