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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich und EU-Rente

von Sixtyna01.07.2022 | 01:59
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag in die Runde, Vorweg: ich bin Jahrgang 1959 und seit Juli 2019 krankgeschrieben. Zurzeit bekomme ich ALG 1 als Nahtlosigkeit. Mein Arbeitsverhältnis ruht. 2021 war ich auf Aufforderung des Arbeitsamtes in Reha, wurde dort als teilleistungsfähig (3 - unter 6 Stunden) entlassen. Eine Teilzeitbeschäftigung beim alten bzw. Noch-Arbeitgeber kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Ich habe einen Antrag auf volle EU-Rente gestellt. Das könnte noch einige Zeit dauern, fürchte ich. Im Jahr 2004 wurde ich geschieden, hatte bei der Scheidung Rentenpunkte abzugeben im Wert von damals 189 Euro, mittlerweile sind es laut der Dame bei der DRV rund 250 Euro. Mein Ex war selbstständig mit diversen Lebensversicherungen, die nicht in den Versorgungsausgleich eingeflossen sind. Das Ganze war damals, auch für den Familienrichter unfair, da ich neben meiner Berufstätigkeit auch voll für Haushalt und Familie zuständig war. Jetzt hatte ich beim Amtsgericht angefragt, ob es hier Änderungen gibt. Habe aber nur die Mitteilung bekommen, dass das damalige Urteil rechtskräftig sei. Änderungen seien nur denkbar, wenn es wesentliche Änderungen gebe. Jetzt frage ich mich, und hier in die Runde, ist es eine wesentliche Änderung, dass ich ja mit EU-Rente schlechter gestellt sein werde als wenn ich durchgearbeitet hätte bis zum bitteren Ende? Zweite Frage: Wie ist das mit den Änderungen dieser Mütterrente? Es gibt zwei Kinder, die 1988 und 1990 geboren sind und ein drittes, geboren 1993. Muss ich unter Umständen damit rechnen, dass ich noch mehr abgeben müsste, wenn das alles neu bewertet wird? Dann schiene es mir nämlich vielleicht doch besser, den Antrag beim Familiengericht zurück zu nehmen? Ich hab grad total Panik... Danke fürs Lesen bis hierher, Sixtyna

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sixtyna,

den Ausführungen von "VAG" können wir uns grundsätzlich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

VAGam 01.07.2022 | 08:34
V O R einem Antrag auf Neufeststellung eines Versorgungsausgleiches sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Das kann und macht nicht die Rentenversicherung. Sie haben schon richtig erkannt, dass Ihr Antrag aufgrund neuer Gesetzgebungen (wie z.B. der Mütterrente) durchaus auch nach hinten losgehen kann und Sie nachher schlechter dastehen.
Waltheram 01.07.2022 | 08:52
Wieso steigt dieser Wert denn? Ich habe ähnliche Daten und bekomme gerade ganz große Ohren.
Abeckyam 01.07.2022 | 10:11
Ich nehme an, dass der Betrag nicht eingefroren wird, sondern durch die jährlich stattfindenden Rentenerhöhungen zum 01.07. auch angepasst wird.
Heinzam 01.07.2022 | 10:50
Es wurden ja EP verrechnet. lt. Wikipedia Wert 1 EP West 2004: 26,13 € Wert 1 EP West 2022: 34,19 € 2023: 36,02 € Bedeutet ca. 7,2 EP ausgeglichen, für die Kinderzeiten könnten jetzt aber noch zusätzliche EP hinzukommen was dann zum Nachteil werden könnte, also erst mal beraten lassen bevor Anträge gestellt werden.
Sixtynaam 01.07.2022 | 12:34
Im Jahr 2004 wurde ich geschieden, hatte bei der Scheidung Rentenpunkte abzugeben im Wert von damals 189 Euro, mittlerweile sind es laut der Dame bei der DRV rund 250 Euro.
Wieso steigt dieser Wert denn? Ich habe ähnliche Daten und bekomme gerade ganz große Ohren.
Das liegt daran, dass ja nicht ein fixer Betrag ausgeglichen wird sondern diese Rentenpunkte. Und deren Wert steigt halt genauso wie der der nicht-ausgeglichenen. Also im Verhältnis bleibt es gleich.
senf-dazuam 01.07.2022 | 12:53
Hallo Sixtyna! 2009 hat sich die rechtliche Basis des Versorgunsgausgleichs geändert. Wenn die Lebensversicherungen Ihres Ex auf eine Rente hin ausgerichtet sind, müssen diese seitdem ebenfalls in den VA einbezogen und (intern oder extern) geteilt werden. Vielleicht sind ja noch von damals die Unterlagen der LEbensversicherungen vorhanden und es lässt sich prüfen, ob daraus eine Rente gezahlt werden sollte oder ob ein Wahlrecht diesbezüglich besteht. Lassen Sie das mal Ihren Anwalt prüfen. Wenn der sie falsch berät, und der erneute Versogungsausgleich "nach hinten los geht", dann ist er gut versichert und kann den entstandenen Schaden wieder ausgleichen ;)
Abschlägeam 01.07.2022 | 13:36
vielleicht hilft das auch etwas weiter (ggf. zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Anwalt) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Waltheram 01.07.2022 | 13:19
Zitat von Sixtyna anzeigenausblenden
Wieso steigt dieser Wert denn? Ich habe ähnliche Daten und bekomme gerade ganz große Ohren.
Das liegt daran, dass ja nicht ein fixer Betrag ausgeglichen wird sondern diese Rentenpunkte. Und deren Wert steigt halt genauso wie der der nicht-ausgeglichenen. Also im Verhältnis bleibt es gleich.
Bin leider schon älter und verstehe das nicht. Ich habe seinerzeit Punkte abgegeben und welche erhalten, beides geteilt. Dabei habe ich etwas mehr abgegeben, als ich erhalten habe. Von der Rentenversicherung erhielt ich die Mitteilung, daß ich diesen Verlust ausgleichen könnte und das mich das 32 000 Euro kosten würde. Das wären so 120 Euro Rente weniger? Und dieser Betrag könnte dann noch höher ausfallen? Ich sehe es noch nicht bei meiner EM-Rente, da für mich noch das Rentner Privileg galt und erst bei der Altersrente gekürzt wird. Ich dachte nach Scheidung und Ausgleich der Punkte ist man mit dem Thema durch. Entschuldigung für die Nachfrage.
senf-dazuam 01.07.2022 | 16:03
Zitat von Walther anzeigenausblenden
Sie haben die abgegebenen Entgeltpunkte ausgeglichen, nicht den Betrag, der damals errechent wurde. Die Entgeltpunkte ergeben mit dem aktuellen Rentenwert (aRw) multipliziert, einen Betrag. Da der aRw i.d.R. jährlich steigt, steigt auch der Betrag. Aber wie man in Köln sagt: wat fott es, es fott. Relevant waren die Entgeltpunkte, diese haben Sie durch eine Einmalzahlung ausgleichen können, und gut ist. Über das, was weg ist, brauchen Sie sich keinen Kopf mehr zu machen. ...
Waltheram 01.07.2022 | 16:49
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
... Von der Rentenversicherung erhielt ich die Mitteilung, daß ich diesen Verlust ausgleichen könnte und das mich das 32 000 Euro kosten würde. Das wären so 120 Euro Rente weniger? Und dieser Betrag könnte dann noch höher ausfallen?...
Sie haben die abgegebenen Entgeltpunkte ausgeglichen, nicht den Betrag, der damals errechent wurde. Die Entgeltpunkte ergeben mit dem aktuellen Rentenwert (aRw) multipliziert, einen Betrag. Da der aRw i.d.R. jährlich steigt, steigt auch der Betrag. Aber wie man in Köln sagt: wat fott es, es fott. Relevant waren die Entgeltpunkte, diese haben Sie durch eine Einmalzahlung ausgleichen können, und gut ist. Über das, was weg ist, brauchen Sie sich keinen Kopf mehr zu machen. ...
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Modi1969am 02.07.2022 | 09:25
Kleiner Nachtrag - wenn der/die Ausgleichsberechtigte verstirbt, ohne selbst 3 Jahre Rente mit Bonus bezogen zu haben, kann der Malus rückgängig gemacht werden. "Anpassung wegen Tod" nach Par. 37 VersAusglG...
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