Hallo Nachfrager,
es wurde darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen und Beachtung der relevanten gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls eine Zusammenrechnung von Zeiten unterschiedlicher, gesetzlicher Sicherungssysteme möglich sein kann. Es wurde insbesondere im vorliegenden Fall zu dem Sachverhalt keine abschließende, rechtliche Bewertung vorgenommen, ob dies hier möglich ist oder nicht. Zur Klärung der individuellen Situation wurde vielmehr an den nächstgelegenen Rentenversicherungsträger verwiesen.
Es ist jedenfalls grundsätzlich möglich, Beitragszeiten aus verschiedenen Versorgungssystemen zusammen zu führen, um die Mindestversicherungszeit für die gesetzliche Rente zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam