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Versorgungswerk Architekten

von Daniel15.06.2008 | 20:13
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Hallo, bis zum 31. März 2008 war ich Mitgleid des Verorgungswerks der Architekten NRW. Gleichzeitig war ich als Absolvent in Baden-Württemberg als Architekt im Praktikum tätig, und in der Architekten-Kammer Baden-Württemberg Mitglied. Seit dem 1. April bin ich in Niedersachsen als angestellter Absolvent tätig. Daraufhin habe ich meine Mitgliedschaft in der Architektenlkammer BaWü zu Ende März beendet. Im Mai habe ich die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Bayern beantragt. Hier bin ich seit dem 23. Mai Mitglied. (Das Versorgungswerk Bayern ist für Architekten und Absolventen u.a. auch in Niedersachsen zuständig.) Für den Zeitraum April und die ersten Maiwochen hat mein Arbeitgeber Beiträge an díe gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. In diesen Tagen habe ich eine Zahlungserinnerung des Versorgungswerks NRW erhalten. Hier fordert man mich auf Beiträge für den Monat April zu zahlen. Ist das korrekt? Was passiert mit den bereits abgeführten Beiträgen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Daniel,

die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 SGB VI gilt nur, solange Mitgliedschaft in einer Versorgungseinrichtung besteht. Sie müssten also zuerst mit Ihrem Versorgungswerk klären, ab wann Sie dort Mitglied sind. Laut Eintrag erst seit 23.05.2008. Dann wäre es korrekt, dass der Arbeitgeber vom 01.04.2008 bis 22.05.2008 RV-Beiträge abgezogen hat. Sollte das Versorgungswerk die Mitgliedschaft rückwirkend ab 01.04.2008 anerkennen, müssten Sie sich an die DRV Bund als zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Korrektur der Befreiung wenden.

Hinweis: Die Antragsfrist für die Befreiung beträgt nur 3 Monate ab Vorliegen der Voraussetzungen, also ab 01.04.2008.

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