Ja, das geht- und zwar so lange, wie Sie neben Ihrer Rente aus dem Versorgungswerk noch keine Regelaltersrente als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Im Übrigen verweisen wir auf die Expertenantwort (2.9.2025, 12.11 Uhr ), die Sie vorgestern bereits auf Ihre Frage vom 2.9.2025 erhalten haben (durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten).
Was soll das?
Die gleiche Frage haben Sie gestern schon gestellt und auch ausführlich beantwortet bekommen.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/versorgungswerrentner-vorgezogene-altersrente
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