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Experten-Antwort

Verständnisfrage "Kleinbetragsrente"

von Stargazer21.06.2016 | 21:13
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3 Antworten

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Liebes Forum, was mir nicht so ganz klar ist: es gibt ja in der bAV, bei Riester und Rürup die Möglichkeit, eine Kleinbetragsrente durch eine einmalige Kapitalabfindung abzugelten. Hierbei werden alle Verträge, die bei einem Anbieter bestehen, zusammengerechnet. Wie sieht es in folgender hypothetischer Konstellation aus: bAV-Vertrag mittels Entgeltumwandlung besteht, daneben ein nur gering besparter Rürupvertrag beim gleichen Anbieter. Rürupvertrag erfüllt Kriterium "Kleinbetragsrente". Wird der bAV-Vertrag zum Rürupvertrag addiert, so wäre keine Kleinbetragsrente mehr gegeben. Ist das so korrekt, dass auch Verträge nach § 3, Nr. 63 EStG mit anderen Riester-/Rürupverträgen beim gleichen Anbieter zusammenaddiert werden und in o.g. Konstellation der Rürup gar nicht abgefunden werden könnte? Vielleicht weiß das jemand. Vielen Dank! LG Stargazer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Dankeschön an den Teilnehmer „KPJMK“! Zusammenrechnung bezüglich Kleinbetragsrente gilt also nur für mehrere Riesterverträge bei einem Anbieter.

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2 Antworten

KPJMKam 22.06.2016 | 11:54
Hallo. Nur die Riesterverträge. Steht hier, § 93.3 https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__93.html
Stargazeram 22.06.2016 | 18:31
Hallo KPJMK, vielen herzlichen Dank! Gruß
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