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Experten-Antwort

Vertrauensschutz

von Oliver06.01.2011 | 13:03
1502 Ansichten
3 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Bin seit 01.11.2000 mit 60% schwerbehindert. Den Altersteilzeitvertrag habe ich am 15.12.2006 abgeschlossen. Wegen Krankheit konnte ich die Altersteilzeit jedoch nicht antreten. Deswegen bin ich seit 01.02.2008 mit 10,8% Abschlag in Erwerbsminderungsrente. Geboren bin ich am 18.03.1951 Habe ich nun Vertrauensschutz? Kann ich die Schwerbehindertenrente ab 60 Jahren abschlagsfrei erhalten? Oliver

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein! Sie müssten vor dem 16.11.1950 geboren sein!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

"W*lfgang"

"Oliver" wollte nur wissen, ober er Vertraunsschutz für eine Umwandlung genießt. Und das habe ich beantwortet. Und dass die EMRT weiterläuft dürfte klar sein.

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1 Antworten

W*lfgangam 06.01.2011 | 20:04
Hey ...Experte, sieht so eine 'Auskunft' nach den vorgegeben Sachverhalten aus - und den im 'Hintergrund' gestellten Fragen (was, wenn nein/EMRT läuft schon) ;-) Gruß w. ...okay, am Schreibtisch saß grad ne 3x geschiedene Mutter mit 7 lärmenden Bälgern von 5 Väter, die von der ARGE (upps ..sind ja in Jobcenter umfirmiert worden) zu einen EM-Antrag 'gebeten' wurde - da leidet die Konzentration für Nebenprodukte. Dann gehts natürlich noch kürzer: NO ...und Frage ist beantwortet ;-)
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