Grundsätzlich gilt folgende Aussage:
Für den Vertrauensschutz genügt es, wenn vor dem 01.01.2007 verbindlich ATZ vereinbart wurde. Es ist nicht erforderlich, dass die ATZ tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Aufgrund Ihrer kurzen Angaben kann aber keine verbindliche Aussage getroffen werden. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und legen dort die entsprechenden Unterlagen vor.