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Vertrauensschutz - rente wegen ALO

von frager4808.05.2008 | 12:44
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6 Antworten

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Ich habe mir § 237 Abs. 5 SGB VI zwar angeschaut, aber trotzdem eine Frage: Ich, Jahrgang 48, seit 1997 selbststaendig , weiter beitragszahlend. Zwischen 96 und 97 in einer arbeitsmarkpolitischen Massnahme. a) Habe ich Vertrauensschutz und kann ab 60 in Rente gehen, wenn ich mich arbeitslos melde? b) Kann ich mit ab 63 mein Gewerbeabgeben und in Rente gehen? Danke im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Selbständiger können Sie nur dann beschäftigungslos im Sinne des § 237 Abs. 5 SGB VI sein, wenn Sie am 01.01.2004 eine Tätigkeit in einem Umfang von weniger als 15 Stunden ausgeübt haben. Der Anspruch auf die Rente wegen Arbeitslosigkeit mit vollendetem 60. Lebensjahr wird jedoch aller Voraussicht nach auch an der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen scheitern.

Die Aufgabe Ihrer Tätigkeit ist für den Rentenbezug (z.B. mit Vollendung des 63. Lebensjahres ) nicht unbedingte Voraussetzung. Es reicht die Einschränkung der Einkünfte auf die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen.

Wir empfehlen Ihnen, in einem Beratungsgespräch Ihre Möglichkeiten zu erörtern.

5 Antworten

Vorsichtam 08.05.2008 | 12:51
Um Ihre Frage beantworten zu können, werden noch weitere Angaben benötigt. 1) Zahlen Sie freiwillige Beiträge oder Pflichtbeiträge? Nachzulesen im Versicherungsverlauf. 2) In welchem Monat in 1948 sind Sie geboren? 3)Haben Sie einen Grad der Behinderung von mind.50? Schwerbehindert? 4) Haben Sie 35 Versicherungsjahre zurückgelegt? Wenn Sie am 01.01.2004 nicht arbeitslos waren bzw. mehr als geringfügig selbst.tätig waren, dann haben Sie keinen Vertrauenschutz für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 60Lj.- soviel vorab. MfG
frger48am 08.05.2008 | 13:13
ad 1) freiwillig ad 2) 08 sprich August ad 3) Nein ad 4)Ja, habe ich. ich war nicht arbeitslos - was verstehen Sie unter " mehr als geringfügig selbst.tätig"? Mit dem was ich mache, verdiene ich nicht mehr...
Vorsichttam 08.05.2008 | 13:38
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und somit auch jeder damit im Zusammenhang stehende Vertrauenschutz ist nicht möglich, da Sie seit 10 und mehr Jahren FREIWILLIGE Beiträge und KEIN PFLICHTBEITRÄGE zahlen. Eine Voraussetzung für diese Rentenart ist, daß in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre PFLICHTBEITRÄGE vorliegen müssen. Sie können daher frühestens mit 63 , also am 01.09.2011 (sofern Sie nicht am 01.08. geboren sind) eine Altersrente für langjährig Versicherte auf Antrag bekommen (sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen). Mit 7,2 % Abschlag. Dann aber auch nur, wenn Sie entweder nicht mehr selbständig sind bzw. nur in geringem Umfang weiter selbständig wären und die dann geltende Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten vor 65 einhalten. Zur Zeit sind dies 400,- Eur brutto monatlich bzw. 4800,- jährlich. Sofern Sie immer noch frw. Beiträge zahlen und die 35 Jahre vorliegen, empfehle ich Ihnen dringend einen Besuch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die frw. Beitragszahlung kann höchstwahrscheinlich eingestellt werden, da Sie wegen kranksheitsbedingter Rente nun über die Altersrente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert sind. ( ab 60 möglich bei Eintritt von BU, EU oder Grad der Behinderung von mind. 50) MfG
Rosannaam 08.05.2008 | 15:12
Ergänzung zum Beitrag von @Vorsicht: Die AR für schwerbehinderte Menschen kann zwar ab 09/2008 bei Vorliegen von BU/EU nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht in Anspruch genommen werden, allerdings mit 10,8 % Abschlag. MfG Rosanna.
Vorsichtam 08.05.2008 | 16:02
Schön, daß Sie den Raum füllen, den ich extra für Sie gelassen habe. ;-)) Hat geklappt... MfG und schönen Feierabend
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