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Experten-Antwort

Verwirrung Teilerwerbsminderungsrente Stunden

von manfred_garecht01.07.2026 | 17:17
205 Ansichten
7 Antworten

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Hallo. Ich arbeite in einem Altenheim als Helfer seit wenigen Jahren. Seit 2025 habe ich ein Gutachten bei der DRV das besagt daß ich aufgrund meiner Behinderung Anspruch auf die Teilerwerbsminderungsrente habe. Zum Anfang war das meinem Arbeitgeber nicht bewusst scheinbar und mir wurden viele Überstunden aufgebrummt - ich habe einen Vertrag für 25 Stunden Arbeit in der Woche. Irgendwann habe ich mich informiert und gemerkt, daß ich unter 6 Stunden am Tag arbeiten soll. Da habe ich meinem Stationsleiter gesagt, daß ich besser nur 5 1/2 Stunden arbeite, da es Ärger gibt, wenn das geprüft wird. Jetzt mache ich nur 5 oder 5 1/2 Stunden Arbeitszeit, aber manchmal lässt mich mein Arbeitgeber dann 6 Tage die Woche arbeiten, dann wieder nur 4 Tage. Ich muss unter den 6 Stunden bleiben. Also könnte ich auch 5 3/4 Stunden machen? Ich finde es nicht gut, wenn ich 6 Tage in einer Woche arbeiten muss und bin dann erschöpft. Meistens arbeite ich im Monat 105-110 Stunden. Aber manchmal dann 33 Stunden in der Woche. Auf der Arbeit kennen sich die Verantwortlichen gar nicht aus mit den Regeln der Rentenkasse. Es ist ein kleines Altenheim und mein Stationsleiter hat keine Ahnung. Vielen Dank für Hilfe. - Manfred G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente hat unser Medizinischer Dienst prognostiziert, dass ihr tägliches Leistungsvermögen unter 6 Stunden liegt.

 

Um diese Prognose nicht zu widerlegen, sollte ihre tägliche Arbeitszeit (kein Wochen- oder Monatsdurchschnitt!) unter 6 Stunden liegen. Wie Sie die Stundenaufteilung im Rahmen dieser Regel vereinbaren, ist ihnen und ihrem Arbeitgeber überlassen.

 

Freundliche Grüße

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6 Antworten

EMam 01.07.2026 | 17:32
Ein Gutachten allein bedeutet nicht, dass Sie damit schon einen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente erhalten. Wenn Sie 6 Stunden und mehr arbeiten, ist das in der Regel ein Ausschlusskriterium und belegt eher, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind. Unter 6 Stunden täglich ist in Ordnung. Wie Sie Ihre Arbeitszeit gestalten, ist eine Sache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber und kein Thema der Rentenversicherung. Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und warten Sie das Ergebnis ab. Alle Theorie im Vorfeld wird Ihnen da nicht helfen.
manfred_garechtam 01.07.2026 | 17:56
Zitat von EM anzeigenausblenden
Hallo und danke für die Antwort. Ich habe meinen Rentenbescheid und beziehe eine kleine Teilerwerbsminderungsrente. Auch habe ich einen Grad der Behinderung da ich seit dem Unfall geistig manchmal langsamer bin und es mir manchmal nicht so gut geht. Ich arbeite ja auch nicht mehr als 6 Stunden am Tag. Meistens sind es 5 1/2 oder 5 Stunden, ausser es liegt jemand im sterben, dann mache ich länger manchmal (aber das erfasse ich so nicht auf der Zeiterfassung-Stechuhr). 6 Stunden und mehr darf oder soll ich ja nicht arbeiten. Aber 5 3/4 geht dann? Und an 6 Tagen in der Woche auch? Mein Stationsleiter lässt mich ja manchmal an 6 Tagen der Woche dann 5 1/2 Stunden arbeiten in mehreren Wochen des Monats.
manfred_garechtam 01.07.2026 | 18:01
Ich meine halt ob die Rentenversicherung sagt 5 Tage Woche wie normal bei normalen Beruf und dann höchstens knapp unter 6 Stunden? Oder 5 1/2 Stunden. 5 mal 5 1/2 wären ja 27 1/2 Stunden in der Woche im Vergleich zu normalem Beruf mit 40 Stundenwoche. Und ich mache dann öfter 33 Stunden wenn ich 5 1/2 mal 6 Tage mache.
Deutlicham 02.07.2026 | 07:27
Zitat von manfred_garecht anzeigenausblenden
6 Tage in der Woche geht auch, wenn Sie an keinem Tag über 5:59 Minuten kommen UND in der Gesamtsumme unter den 30 Stunden in der Woche bleiben..Wenn Sie bei 6 Tagen un der Woche an einzelnen Tagen z.B. nur 4 Stunden machen, schaffen Sie sich einen Zeit-Puffer für diesen sechsten Tag. Eine weitere Möglichkeit wäre an Tagen mit Sterbebegleitung z.B. , den Dienst mit Ausstempeln zu unterbrechen und eine Pause zu machen - also beispielsweise 3 Stunden arbeiten - 15 Minuten Pause - 2 Stunden arbeiten. Dann bleiben Sie unter 6 Stunden und haben den vorgenannten Zeitpuffer für Tag 6. Es ist im Interesse Ihres Chefs, dass Sie die Arbeit weiterführen, also sollte eine Pause auch möglich sein, wenn noch keine 6 Stunden erreicht.
manfred_garechtam 02.07.2026 | 13:51
Zitat von Deutlich anzeigenausblenden
Aber die Rentenkasse schreibt ja gar nix vor von wegen unter 30 Stunden in der Woche? Ich finde es verwirrend nach wie vor. Und es gibt keine klaren Antworten. Ich soll also unter 6 Stunden arbeiten am Tag, aber arbeite ich jeden Tag dann stört es niemanden. Ich kann mich nicht richtig erholen, es gefährdet meine Restgesundheit, aber ja; 6 Tage arbeiten geht dann. Ich habe mal einen Anruf gemacht bei der Rentenkasse am Anfang als mein Stationsleiter das noch nicht wusste mit den unter 6 Stunden. Ich musste damals weiterhin 9 Stunden arbeiten am Stück weil keiner da war zum arbeiten. Habe das der Frau am Telefon gesagt von der Rentenkasse und die meinte, es gäbe keine klare Zeit in der Woche gesamt und wegen den 9 Stunden sagte sie wörtlich: wo kein Ankläger da kein Richter! Da wusste ich dann auch nicht mehr weiter.
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