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Experten-Antwort

Verzicht auf minimale Rente aus der Schweiz

von Leo01.02.2019 | 13:24
413 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde in meiner rente auch einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die gesetzliche Regelung sieht vor dass ich weiterhin über die deutsche KV versichert sein kann wenn ich keine schweizer rente beziehe. Da ich aber einen Anspruch auf eine minimale schweizer rente (ca 30CHF) hätte, möchte ich auf darauf verzichten und diese rente nicht beantragen. Was muss ich dafür unternehmen? Worauf muss ich bei der Beantragung der deutschen Rente dafür machen? Worauf muss ich achten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter "Leo",

zunächst möchten wir auf unsere Broschüre "Meine Zeiten in der Schweiz - Arbeit und Rente europaweit" aufmerksam machen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/33_meine_zeit_in_der_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Darüber hinaus kann eine fallbezogene Beratung am besten von der für Sie zuständigen deutschen Verbindungsstelle für die Schweiz erfolgen.

Dies ist entweder die DRV Bund, die DRV Baden-Württemberg oder die DRV Knappschaft-Bahn-See. Adressen und Telefonnummern werden auch in der oben genannten Broschüre erwähnt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

KSCam 01.02.2019 | 13:45
Wenn Sie als Antragsteller in CH wohnen: der SAK gegenüber klar zum Ausdruck bringen, dass Sie nur Rente aus D wollen und keine Rente aus CH. Wohnen Sie in D schreiben Sie diesen Wunsch ganz einfach in den (deutschen) Rentenantrag. "ich will nicht dass ein Rentenverfahren in CH eingeleitet wird". Sollte dann überhaupt kein Problem sein.
Wundernam 01.02.2019 | 20:16
mit Sicherheit, kann jemand der in der Schweiz wohnt nicht auf diese 30.-- Sfr Rente verzichten. Dies habe ich persönlich erlebt. Es nützt keine Verzichtserklärung, keine Abtretung etc. Im Prinzip betrügen Sie die Gesetze beider Staaten und deren Sozialabkommen. Wenn die DRV dies so macht ist es nicht nur unlauter, sondern beabsichtigter Betrug. Gelesen habe ich im Forum, dass ähnliche Verhaltensmuster mit Renten aus Polen Rumänien etc. mit Verzicht durchgeführt werden. Dadurch erhöht sich die deutsche Rente Die Krankenversicherung kostet über 500.-- Sfr. pro Person. Den Krankenkassenbeitrag zur Rente etwa 50% der wird Ihnen dann auch gestrichen. Was Rentner so erleben, beim Umzug und durch Verwaltungen, ?...
KSCam 01.02.2019 | 21:10
Ob ein in CH lebender Mensch von CH Stellen dazu gezwungen werden kann eine CH Rente zu beantragen richtet sich im Zweifel ganz allein nach CH Gesetzen. Und die sind nicht Gegenstand dieses Forums. Warum sollte die AHV diesen Menschen zwingen die 30 sFr anzunehmen? Zwingt die CH Krankenkasse diesen Menschen dazu? Was wäre deren Interesse? Wenn er in CH keine Sozialhilfe / Ergänzungsleistung beansprucht - ......???? Aber das ist eine CH Rechtproblematik :)
Wundernam 02.02.2019 | 10:29
vor Einreise in der Schweiz, sollte alles geklärt werden. Die Schweiz hat Ihr eigenes Rechtssystem. Der Antrag kann online bei der KVG in Solothurn gestellt werden. Die DRV hat ein Sozialabkommen mit der Schweiz, dies sagt aus, keine Befreiung von der Versicherungspflicht Krankenkasse Schweiz. Das einzige was geht, eine Aufschiebung der Schweizer Rente bis 70 Jahre. Gibt der Deutsche Rentner die Schweizer Rente, bzw die DRV die Versicherungszeit in der Schweiz übergreifend nicht an, dann betrügt jemand. Ein Verzicht auf die Schweizer Rente ist nicht möglich. Im Prinzip wird so die Reise und Niederlassung in anderen Ländern durch die DRV oder deren Politiker legal verhindert. Ein Rentnerehepaar aus Deutschland bezahlt so zusammen über 1.000.-- Sfr im Monat in die Rentenkasse und verliert den Krankenkassenzuschuss von der DRV obwohl beide eventuell mehr als 80 Jahre Beiträge bezahlt haben. Das System der Sozialabkommen ist schlicht durch beide Länder pervertiert. Geht der Rentner mit 5 Renten in die Schweiz, erhält aber keine Schweizer Rente, dann wird er befreit. War er jedoch so unklug in den 70 ern in der Schweiz zu arbeiten, dann ist er der Idiot in der DRV und wird so zuvorkommend behandelt. Es gibt keine Familien Krankenkasse in der Schweiz immer pro Person, dies kommt noch hinzu. Es ist mehr als bitter was Verwaltungen in beiden Ländern in Ihrem Wahn alles veranlassen. Ich erlebe dies täglich. Gehen Sie nicht in die Schweiz, dies kann ich Rentnern in Deutschland raten.
FritzBlocheram 02.02.2019 | 11:43
Falsch ohne Schweizer Rente, werden Sie in Deutschland versichert. Mit 5 Renten ohne Schweizer Rente werden Sie befreit von der Versicherungspflicht in der Schweiz u in Deutschland versichert. Erhalten den 50% Krankenkassenzuschußder DRV Mit Schweizer Rente werden Sie in der Schweiz pflichtversichert. Die Bonität wird zudem geprüft. Erhalten keinen Krankenkassenzuschuss der DRV Rentner welche als Ehepaar weit über 80 Versicherungsjahre haben, werden von der Schweiz u Deutschland gegängelt. Das Ganze nennt sich Demokratie ? Nennt sich Verwaltungsdiktatur nach Deutschem u Schweizer Recht, auf nach Straßburg.
Wundernam 02.02.2019 | 11:56
die AHV in der Schweiz erfolgt automatisch ohne Antrag! Es ist nur ein Aufschub bis 70 Jahre möglich. Alles läuft nur auf 1 Person, nicht Familienbezogen ( Krankenkasse ) Ein wirres System
Schorscham 04.02.2019 | 19:11
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Was wäre wohl das Interesse der deutschen Krankenversicherung? Die ist bestimmt nicht scharf darauf, Leistungen zu bezahlen, wenn sie es nicht unbedingt muss. Daher hätte die deutsche Krankenkasse ein berechtigtes Interesse daran, dass der Fragesteller seine schweizer Rente NICHT ablehnt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die schweizer Gesetze Beihilfe zur Abzocke deutscher Krankenkassen decken. MfG
KSCam 04.02.2019 | 18:04
Ich würde die Expertenantwort ergänzen: Ein Rentner der in CH wohnt und seine kleine AHV Rente nicht haben will, sollte sich in erster Linie bei der Schweizer RV und nicht bei der DRV erkundigen. Die SAK ist die Stelle die letztlich die CH Rente auszahlt oder eben den "Verzicht" akzeptiert. Da halten sich die deutschen Verbindungsstellen sicherlich bedeckt. :)
Jonnyam 04.02.2019 | 20:55
Nur mal so zur Klarstellung des Durcheinander: Wegleitung über die Renten (RWL) in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung 1.11 Verzicht auf Leistungen Auf Leistungen der AHV und der IV kann grundsätzlich verzichtet werden. Ein Verzicht ist nichtig, sofern schutzwürdige Interessen von anderen Personen, von Versicherungen (inklusive der AHV und IV) oder Fürsorgestellen beeinträchtigt werden oder wenn damit die Umgehung gesetzlicher Vorschriften bezweckt wird (vgl. Art. 23 Abs. 2 ATSG). Ein Verzicht auf Leistungen kann durch die leistungsberechtigte Person nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Leistungen geltend gemacht werden. Gesuche um Verzicht auf Leistungen sind grundsätzlich mit den Akten dem BSV zu unterbreiten, ausser wenn eine Ehefrau (auch während der Dauer des Rentenvorbezugs) auf ihre eigene Altersrente zu Gunsten der höheren Zusatzrente des Ehemannes verzichtet. Die Ausgleichskassen können in diesen Fällen selbst über den Verzicht entscheiden. Der Entscheid ist verfügungsweise festzuhalten. Die verzichtende Person ist auf die Folgen des Rentenverzichts hinzuweisen Der Verzicht kann jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf des Verzichtes können die Leistungen aber nur für die Zukunft ausgerichtet werden. Nachzahlungen für die Zeit vor dem Widerruf sind ausgeschlossen.
Verzicht AHV Rente nicht möglicham 05.02.2019 | 09:15
die Schweiz hat nur 1 Interesse, dass im Land wohnende Rentner, welche 1 Schweizer Rente bekommen, auch in der Schweiz versichert werden. Es gibt keine Befreiung. Gibt nun die DRV, die in der Rentenberechnung genannte Schweizer Versicherungszeiten an die AHV weiter. Kann der Deutsche Rentner dies verhindern.
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