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Volle EM- Rente das Höchstmögliche mit 42 Jahren?

von Jenny4204.08.2008 | 16:51
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte da ein paar Fragen -vielen Dank für die Unterstützung! Also, ich erhalte (aufgrund angeborener Fußfehlbildung) volle EM- Rente. Ist das die höchstmögliche Leistung der DRV für mich? Bin erst 42 Jahre jung, und mache mir Gedanken über "später". Ich habe wohl keine Möglichkeit, diese EM- Rente irgendwie aufzustocken, da ich ja nur unter 3 Stunden täglich arbeiten kann. Einen 400.- Euro Job habe ich zum Glück. Hat man mit voller EM- Rente auch noch Anspruch auf Reha ?? Vielen herzlichen Dank für Eure Info´s. Jenny

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie erhalten die volle EM-RT. Bei dieser RT ist eine Zurechnungszeit berücksichtigt, d.h. Sie wurden so gestellt als hätten Sie bis zum 60. LJ so weiter gearbeitet, mit dem gleichen Verdienst (auf die konkrete Rentenberechnung verzichte ich hier). Sie können sehr wohl als EM-Rentner noch über ein 400,- EURO-Job noch Zeiten erhalten oder freiwillig einzahlen, aber dies bringt bei der Umwandlung dieser RT mit 63 keine Erhöhung. Es bleibt bei der Höhe Ihrer RT.

Sie haben als EM-Renter sehr wohl einen Anspruch auf Reha-Maßnahmen.

2 Antworten

Schadeam 04.08.2008 | 19:51
Mehr als die volle Rente geht nicht! Natürlich könnten Sie als EM Rentnerin freiwillige Beiträge zahlen oder beim Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichten, das wird sich aber "unterm Strich nicht rechnen". Eine Reha ist möglich, wenn die Aussicht besteht, dass nach der Reha die Rente entfällt, weil es Ihnen wieder besser geht und Sie arbeiten können; anschließend müssten Sie aber mit dem Wegfall der Rente rechnen. Allerdings kann ich nicht recht glauben, dass die Fußfehlbildung die einzige Krankheit ist, denn das führt i.d.R nicht zur vollen Berentung? Ich vermute, dass es da noch mehr gibt???? Aber gehen Sie doch zur Rentenberatung, im persönlichen Gespräch läßt sich alles viel besser erklären.
Chrisam 04.08.2008 | 21:44
Die Frage nach Anspruch auf eine med. Reha richtet sich danach, ob die EM-Rente auf Dauer/auf Zeit gezahlt wird. Zuständigkeit: Auf Zeit: Rentenversicherung Auf Dauer: Krankenkasse
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