Hallo Lari_89,
bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie grundsätzlich nur unter 3 Stunden täglich und unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten, um Ihren Rentenanspruch nicht zu gefährden.
Das Budget für Arbeit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein, aber die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich könnte problematisch sein. Wenn Sie die Zeitgrenze von unter 15 Stunden Arbeit
in der Woche überschreiten, könnte dies mindestens mittelfristig zum Wegfall Ihrer Rente führen.
Wir empfehlen Ihnen daher bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Termin bei einem
Rehabilitationsberater zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären. Sie können den Termin auch telefonisch unter
der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800 in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags
von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Das ist mal wieder typisch. Erst kann man unter keinen Umständen arbeiten gehen. Schröpft die Solidargemeinschaft bis zum abwinken. Und plötzlich kann man wieder arbeiten gehen aber nur so viel das die Rente nicht gefährdet wird. Unglaublich
Das ist mal wieder typisch. Erst kann man unter keinen Umständen arbeiten gehen. Schröpft die Solidargemeinschaft bis zum abwinken. Und plötzlich kann man wieder arbeiten gehen aber nur so viel das die Rente nicht gefährdet wird. Unglaublich
Vollkommen richtig. Wer arbeiten kann, braucht auch keine EM-Rente. Streichen.
Vollkommen richtig. Wer arbeiten kann, braucht auch keine EM-Rente. Streichen.
Ist Dir Intelligenbestie die Definition der Leistungsfähigkeit bei EM-Renten bekannt? Ob Dir persönlich das gefällt interessiert wie die letzten Wasserstandsmeldungen und Tauchtiefen!
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