Guten Tag Blue,
ihre Berechnung ist so grundsätzlich korrekt (12.000,00 – 6.300,00 = 5.700,00 : 12 = 475,00 * 0,4 = 190,00), sie berücksichtigt allerdings nicht den Hinzuverdienstdeckel.
Damit aufgrund von Rente und Hinzuverdienst kein höheres Einkommen als vor dem Rentenbezug erzielt wird, gibt es eine Höchstgrenze: den Hinzuverdienstdeckel.
Für die Berechnung Ihres individuellen Hinzuverdienstdeckels werden Ihre Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung betrachtet. Von diesen 15 Jahren ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten maßgebend.
Der Hinzuverdienstdeckel wird wie folgt berechnet:
höchste Summe der Entgeltpunkte („bestes Jahr“) aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt Erwerbsminderung * mtl. Bezugsgröße des Jahres mit Hinzuverdienst
(z. B. für 2019: 3.115,00 Euro im Monat)
Der Mindesthinzuverdienstdeckel bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt:
525,00 + Monatsbetrag der Vollrente
Wenn Ihre verminderte Monatsrente und ein Zwölftel des Hinzuverdienstes zusammen höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag vollständig von Ihrer Monatsrente abgezogen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente keine Angaben machen können.