Hallo Dublin,
es ist tatsächlich so, dass EM-Renten im Regelfall befristet gezahlt werden - das ist im Gesetz so vorgesehen. Die Dauerrente ist die Ausnahme. Insoweit hat Forumsteilnehmerin Nahla Ihnen schon richtig und umfassend geantwortet.
Sofern Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem Eintritt der Erwerbsminderung beendet war, sollte die Zahlung Ihres Arbeitgebers tatsächlich kein Arbeitsentgelt darstellen. Ob es sich hier um ein anzurechnendes "Vorruhestandsgeld" handeln könnte, kann ich von Ferne nicht beurteilen - dazu müssten Sie die Zahlung beim zuständigen RV-Träger prüfen lassen. Mit einer Höhe von 450 Euro pro Monat liegen Sie aber noch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze für die volle EM-Rente, sodass es nicht zur Anrechnung kommt.