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Experten-Antwort

Volle EMR und 450,00 Euro

von Dublin11.02.2016 | 12:11
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5 Antworten

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Sehr geehrte Experten, Ich habe zwei Fragen und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Zur Zeit erhalte ich eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Mein letzte Arbeitgeber (Beschäftigungsverhältnis liegt schon über zwei Jahre zurück), soll ich jetzt aus einem Härtefond von monatlich 450 € für einige Jahre erhalten aufgrund meiner schlimmen Krankheit ohne dafür eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen. Dies ist kein Arbeitseinkommen. Bin ich gesetzlich verpflichtet gegenüber der DRV dies mitzuteilen? Meine Erwerbsminderung ist im Jahr 2015 während ich arbeitslos war eingetreten. Meine zweite Frage: ich erhielt aufgrund meines EMR Antrages eine volle befristete EMR. Ist es üblich dass erst einmal nur eine befristete EMR genehmigt wird? Meiner Meinung nach hätte mir eine unbefristete genehmigt werden müssen was kann ich dagegen tun im Nachhinein? Danke.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dublin,

es ist tatsächlich so, dass EM-Renten im Regelfall befristet gezahlt werden - das ist im Gesetz so vorgesehen. Die Dauerrente ist die Ausnahme. Insoweit hat Forumsteilnehmerin Nahla Ihnen schon richtig und umfassend geantwortet.

Sofern Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem Eintritt der Erwerbsminderung beendet war, sollte die Zahlung Ihres Arbeitgebers tatsächlich kein Arbeitsentgelt darstellen. Ob es sich hier um ein anzurechnendes "Vorruhestandsgeld" handeln könnte, kann ich von Ferne nicht beurteilen - dazu müssten Sie die Zahlung beim zuständigen RV-Träger prüfen lassen. Mit einer Höhe von 450 Euro pro Monat liegen Sie aber noch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze für die volle EM-Rente, sodass es nicht zur Anrechnung kommt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dublin,

Sie können natürlich Akteneinsicht beantragen, um die Entscheidung nachzuvollziehen. Aber wie gesagt, die Befristung ist der gesetzlich vorgeschriebene Regelfall - es dürfte nicht leicht sein, hierzu eine andere Entscheidung zu erlangen.

Hinsichtlich der Arbeitgeberleistung gehe ich auch eher davon aus, dass es sich nicht um anrechenbaren Hinzuverdienst handelt. Ich habe nur der Vollständigkeit halber erwähnt, dass es bestimmte Arbeitgeberleistungen nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses (sogenanntes vergleichbares Einkommen, z. B. Vorruhestandsgelder) gibt, die als Hinzuverdienst anzurechnen wären und wenn Sie hier sicher gehen wollten, müssten Sie das prüfen lassen. Da aber der Betrag sowieso die Hinzuverdienstgrenze nicht übersteigt, sollte diese Zahlung kein Problem für Ihre Rentenzahlung sein.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hier nicht schreiben kann: "Sie brauchen das nicht mitzuteilen", wenn ich nicht mit 100%iger Sicherheit beurteilen kann, um was für eine Zahlung es sich handelt. (und ob es damit unter die Mitteilungspflicht laut Ihrem Rentenbescheid fällt). Sie müssen hier bitte selbst abwägen.

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3 Antworten

Nahlaam 11.02.2016 | 13:02
Wenn die volle Erwerbsminderungsrente nur befristet gewährt wird, dann weil die DRV der Ansicht ist, dass es in diesem Gewährungszeitraum möglicherweise zu einer Besserung kommen könnte. Es ist nicht unüblich, Erwerbsminderungsrenten zu befristen, es gibt nur wenige, die diese gleich unbefristet und auf Dauer erhalten. Das kommt auf die zur Erwerbsminderung führenden Erkrankungen und die dadurch resultierenden Prognosen an, die von GA und Ärzten beurteilt werden. Eigenes subjektives Empfinden reicht dafür leider nicht aus. Einige Monate vor Ablauf dieses Gewährungszeitraumes können Sie einen Weitergewährungsantrag stellen, bei dem dann Ihre gesundheitliche Situation erneut überprüft wird, was zu entweder zu einer weiteren Gewährung befristet, zu einer unbefristeten Gewährung oder auch zu einer Ablehnung führen kann, je nach dem, zu welchem Schluss man kommt. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, so können Sie dagegen Widerspruch einlegen, was aber nicht immer empfehlenswert ist, wenn es "nur" um die befristete Gewährung geht. Zum jetzigen Zeitpunkt gegen die befristete Gewährung vorzugehen, halte ich persönlich nicht für sinnvoll. Es ist besser, jetzt durch entsprechende Arztbesuche und Therapien eine nachvollziehbare Grundlage für den Antrag auf Weitergewährung zu schaffen. Alles Gute.
Dublinam 11.02.2016 | 15:50
@Nahla; Vielen Dank. Alles Gute. Hallo Experten, Sie schreiben es müsste von RV-Träger geprüft werden. Wieso? Und wo kann ich das Nachlesen? Wie bereits beschrieben handelt es sich hier nicht um ein Arbeitseinkommen. Ich bekomme dieses Geld einfach so. Es ist für mich wie ein kleiner Lottogewinn. Könnte ich auch beim RV-Träger die Begründung zur befristeten EMR anfordern wie es dazu gekommen ist? Oder sollte ich erstmal abwarten bis zum weitergewährungsantrag? Danke.
Dublinam 11.02.2016 | 16:52
Hallo Experten, Nochmals vielen vielen Dank für Ihre Bemühungen. Beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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