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Ja, wenn im Weitergewährungsverfahren festgestellt wird, dass Sie weiterhin erwerbsgemindert sind, läuft die Rente weiter. Es kann sein, dass die Rente dann ebenfalls wieder befristet wird.
Hallo Margret,
mit Stellung des Weitergewährungsantrages können Sie bereits neue medizinische Unterlagen (falls diese Ihnen vorliegen) einreichen. Der ärztliche Dienst der Rentenversicherung wird dann entscheiden, ob und ggfs.weitere Unterlagen angefordert werden oder ob noch eine Untersuchung durchgeführt wird.
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