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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderung, medizinisches Akten-Gutachten

von Hallo0904.02.2021 | 16:01
99 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo guten Tag, bei mir wurde u. a. ein Aktengutachten, im Rahmen der Beantragung von der EM gefertigt. In der sozialmedizinischen Beurteilung steht: aus den vorliegenden Unterlagen, den gen. Diagnosen und den daraus abzuleitenden Fähigkeitsstörungen ist kein pos. Leistungsbild ableitbar. Wie ist das zu verstehen? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2021 | 08:02

Hallo Hallo09,

dieser Satz kann verschiedene Bedeutungen haben, welche davon zutrifft, kann man nur aus dem Gesamtzusammenhang des Gutachtens schließen. Aus dem Zusammenhang gerissen kann man da nur spekulieren.

Um diese Frage zu klären, ist dieses Forum nicht die geeignete Plattform.

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie sich Unterstützung bei den Sozialverbänden (VdK, SoVD) oder bei einem Anwalt suchen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Tippam 04.02.2021 | 19:38
Das sollten Sie einen Sozialmediziner fragen. Die sind aber vermutlich nicht unbedingt in diesem Forum vertreten. :-)
G.W.am 04.02.2021 | 20:00
Das ist so zu verstehen, dass sich der Mediziner nur anhand der Akten kein klares Bild über Ihr Leistungsvermögen machen kann.
Ach jaam 04.02.2021 | 20:07
Hallo guten Tag, bei mir wurde u. a. ein Aktengutachten, im Rahmen der Beantragung von der EM gefertigt. In der sozialmedizinischen Beurteilung steht: aus den vorliegenden Unterlagen, den gen. Diagnosen und den daraus abzuleitenden Fähigkeitsstörungen ist kein pos. Leistungsbild ableitbar. Wie ist das zu verstehen? Danke
Das ist so zu verstehen, dass sich der Mediziner nur anhand der Akten kein klares Bild über Ihr Leistungsvermögen machen kann.
So, so. Sozialmediziner sind Sie also auch noch? Hauptsache seinen Senf hinzugeben können, scheint Ihr Credo zu sein. Das fällt mehr und mehr auf.
G.W.am 05.02.2021 | 11:47
Hallo Hallo09, dieser Satz kann verschiedene Bedeutungen haben, welche davon zutrifft, kann man nur aus dem Gesamtzusammenhang des Gutachtens schließen. Aus dem Zusammenhang gerissen kann man da nur spekulieren. Um diese Frage zu klären, ist dieses Forum nicht die geeignete Plattform. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie sich Unterstützung bei den Sozialverbänden (VdK, SoVD) oder bei einem Anwalt suchen würden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Diese Antwort ist auch für G.W nicht unwichtig.
Hallo ach ja, es ist interessant zu lesen, was Sie über mich schon alles glauben zu wissen oder was für mich nicht unwichtig sein soll. Ohne hier eine riesige Diskussion anfangen zu wollen, bleibe ich trotz Ihrer und der Einschätzung des Experten bei meiner Meinung: Die medizinischen Unterlagen in der Akte reichen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht aus. Es ist weitere, medizinische Sachaufklärung erforderlich. Das Verfahren wird demnach noch dauern. Mit einer zeitnahen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Eine Tendenz ist dieser Aussage nicht zu entnehmen. Alle anderen, unterschwelligen oder offenen Unterstellungen lasse ich unbeantwortet Gruß
Ach jaam 05.02.2021 | 11:00
Diese Antwort ist auch für G.W nicht unwichtig.
Einsichtam 05.02.2021 | 12:46
Dies ist ganz einfach zu Verstehen. Die Rentenversicherung versucht mit Ihrem Gutachten ein "positives Leistungsbild", oder ein "negatives Leistungsbild" zu erstellen und danach alles weitere zu entscheiden. In Ihrem Fall wurde das offensichtlich nach Aktenlage vorgenommen. Und mit den vorliegenden Unterlagen konnte kein "positives Leistungsbild" erstellt werden. Der Satz ist einfach nur im total unverständlichen Amtsdeutsch geschrieben. Kurz gesagt: man kann mit den Unterlagen kein positives Leistungsbild erstellen.
Ach jaam 05.02.2021 | 13:16
Zitat von G.W. anzeigen
Diese Antwort ist auch für G.W nicht unwichtig.
Hallo ach ja, es ist interessant zu lesen, was Sie über mich schon alles glauben zu wissen oder was für mich nicht unwichtig sein soll. Ohne hier eine riesige Diskussion anfangen zu wollen, bleibe ich trotz Ihrer und der Einschätzung des Experten bei meiner Meinung: Die medizinischen Unterlagen in der Akte reichen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht aus. Es ist weitere, medizinische Sachaufklärung erforderlich. Das Verfahren wird demnach noch dauern. Mit einer zeitnahen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Eine Tendenz ist dieser Aussage nicht zu entnehmen. Alle anderen, unterschwelligen oder offenen Unterstellungen lasse ich unbeantwortet Gruß
Danke für Ihre "hochwichtige" Stellungnahme und Klarstellung.
W.G.am 05.02.2021 | 13:17
Hallo guten Tag, bei mir wurde u. a. ein Aktengutachten, im Rahmen der Beantragung von der EM gefertigt. In der sozialmedizinischen Beurteilung steht: aus den vorliegenden Unterlagen, den gen. Diagnosen und den daraus abzuleitenden Fähigkeitsstörungen ist kein pos. Leistungsbild ableitbar. Wie ist das zu verstehen? Danke
Das ist so zu verstehen, dass sich der Mediziner nur anhand der Akten kein klares Bild über Ihr Leistungsvermögen machen kann.
Kann eher bedeuten, dass das Leistungsbild gering ist. Kommt aber auf den Zusammenhang an.
???am 05.02.2021 | 13:19
Wie kommt man denn vor der Entscheidung an die internen Gutachten?
DRVam 05.02.2021 | 19:46
Hallo guten Tag, bei mir wurde u. a. ein Aktengutachten, im Rahmen der Beantragung von der EM gefertigt. In der sozialmedizinischen Beurteilung steht: aus den vorliegenden Unterlagen, den gen. Diagnosen und den daraus abzuleitenden Fähigkeitsstörungen ist kein pos. Leistungsbild ableitbar. Wie ist das zu verstehen? Danke
Wie kommt man denn vor der Entscheidung an die internen Gutachten?
Gar nicht!
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