Die Hinzuverdienstgrenze für die ungekürzte Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt 400,-€ mtl. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze wird die Erwerbsminderungsrente als (3/4, 1/2 oder 1/4) Teilrente gezahlt, wobei dann persönliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten sind. Die Rente wird nur so lange gemindert, wie die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.
Die Ermittlung des Hinzuverdienstes aus der selbständigen Tätigkeit erfolgt entweder als Durchschnittsberechnung (Gewinn geteilt durch Monate) oder ist mtl. nachzuweisen. Siehe hierzu die vorigen Beiträge. Eine Festlegung ist dann für das gesamte Jahr bindend und kann nur zum Jahreswechsel geändert werden.