Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente

von Martina06.10.2022 | 16:29
98 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich komme gerade aus der Reha. Dort teilte man mir mit, das ich voll erwerbsgemindert sei. Ich arbeite zur Zeit 2:55 Stunden am Tag. Muß ich eine Rente beantragen oder bekomme ich die automatisch? Muß ich weiterarbeiten in meinem Job, da ich weniger als 3 Stunden arbeite??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

die Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Automatisch erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente nicht.

Die Arbeit steht der Rente grundsätzlich nicht entgegen. Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Peter T.am 06.10.2022 | 16:37
Sie müssen trotzdem eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ob der Rententräger der Einschätzung folgt wird sich zeigen. Wenn eine volle EMR bewilligt wird und Sie z. B. keine Unterhaltspflichten haben, die durch die Rente allein nicht getragen werden können, könnten Sie auch die Arbeit aufgeben oder reduzieren. Ich rate immer ab, komplett auszusteigen, weil eine Arbeit mit den persönlichen Kontakten wichtig ist und man sonst kaum noch soziale Kontakte pflegen kann, wenn man sehr krank ist. Viel Erfolg...
Melliam 06.10.2022 | 16:51
Was sie jetzt arbeiten ist völlig unrelevant. Sie könnten auch eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, wenn sie derzeit 8 Stunden arbeiten.
Peter T.am 06.10.2022 | 16:56
Nein, dies wollte ich damit nicht ausdrücken. Der Rententräger prüft aber nach Eingang eines Rentenantrags noch einmal selber und der Reha Abschlussbericht ist dabei nur eins von mehreren Faktoren, die mit in die Beurteilung einfließen. Man kann auch mit 40 Stunden Arbeit eine volle EMR zugesprochen bekommen. Das Sie nur 2,55 h arbeiten kann man auch als Zeichen ansehen das Sie nicht mehr können. Es ging Ihnen doch eher in der Fragestellung darum, ob Sie Ihre Arbeit aufgeben müssen oder hatte ich das fladch verstanden?
KSCam 06.10.2022 | 16:59
Wir können jetzt unendlich Vermutungen anstellen. Wenn Sie Gewissheit wollen sollten Sie umgehend Rente beantragen. Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, macht es wenig Sinn zu warten bis automatisch vielleicht etwas passiert.
W°lfgangam 06.10.2022 | 20:02
...die Reha stellt EM NICHT fest! Hallo Martina, bei der (unverbindlichen) 'Diagnose' im Abschlussgespräch der Reha-Klinik (sofern die sich tatsächlich auch so im Reha-Bericht wiederfindet = Leistungsvermögen/Arbeitsplatz <3 Std.tgl und Leistungsvermögen/allg. Arbeitsmarkt <3 Std./tgl.) würden Sie in den nächsten Tagen/Wochen Post von Ihrer DRV erhalten, dass evtl. eine Erwerbsminderung vorliegen könnte/oder auch als festgestellt gilt - dann können Sie aus dem Reha-Verfahren ein Rentenverfahren zwecks EMRT machen. Abschließend beurteilt das der med. Dienst der DRV bzw. die DRV selbst ...habe es in solchen Fällen allerdings noch nie erlebt, dass die EMRT abgelehnt worden ist. Warten Sie ggf. noch ein paar Wochen ab. Andererseits steht es Ihnen völlig frei, umgehend den EMRT-Antrag selbst zu stellen. Ihre (zeitreduzierte) Beschäftigung hat darauf keinen Einfluss, kann auch bei Bewilligung der Rente weiterlaufen - sofern nicht arbeits-/tarifvertragliche Ausschlussgründe vorliegen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026