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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, suspendierte Anstellung, Reise

von Helga Rütter29.06.2022 | 18:46
176 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beziehe aufgrund von gesundheitlichen Problemen, die sich auf meinen kompletten Alltag auswirken, volle Erwerbsminderungsrente. Ich bin derzeit noch in einem Anstellungsverhältnis - aber wegen der Rente eben suspendiert. Ich musste aufgrund der Erkrankung im privaten Umfeld viel verändern und das war sehr stressig für mein Immunsystem und meinen ganzen Körper. Diesen Stress möchte ich in einer gemeinsamen Langzeitreise mit meinem Partner loslassen. Wir haben uns eine Reiseart herausgesucht, die mit der Erkrankung gut vereinbar ist. Dennoch wird es eine Herausforderung sein. Ich möchte jedoch genesen - und sehe die Reise als Mittel hierfür. Meine Frage ist - darf ich überhaupt verreisen? Was passiert, wenn mein Arbeitsgeber bemerkt, dass ich verreist bin? Darf ich Trotz Erwerbsminderungsrente verreisen? Ich bin in Deutschland gemeldet. Danke und herzliche Grüße Helga Rütter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga Rütter,

auch Erwerbsminderungsrentner dürfen selbstverständlich reisen.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 29.06.2022 | 19:03
Hallo Helga Rütter, seitens der Rentenversicherung dürfen Sie reisen, so oft und so lange Sie wollen, auch wenn Sie eine EM-Rente beziehen. Es muss hier lediglich abgesichert sein, dass ggfs. eine Aufforderung zur Überprüfung der EM-Rente (die jederzeit stattfinden kann) Sie postalisch erreicht. Dies ist dann aber ja durch Briefkastenleeren durch Dritte und Anruf in den Urlaub leicht zu bewerkstelligen. Und auch Ihr Arbeitgeber kann nichts dagegen haben, denn so lange Ihr Arbeitsverhältnis 'ruht', entfällt seine 'Weisungsbefugnis', die ansonsten sich auch auf 'Urlaubs wann nehmen' erstreckt. Da dies aber genau genommen 'Arbeitsrecht' betrifft, können Sie auch mit einem kurzen Anruf in der Personalabteilung dies verifizieren lassen, dann sind Sie auf der ganz sicheren Seite. Also kurz anrufen und dann die Reise genießen. Alles Gute!
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