Wie bereits kurz und knapp ausgeführt, wird Entgelt, welches von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, nicht als Arbeitsentgelt auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Es besteht deshalb die Möglichkeit über den Minijob zur Rente hinzu zu verdienen.
Anmerken möchte ich noch, das am letzten Freitag vom Bundestag eine Änderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beschlossen worden ist. Die Neuregelungen treten zum 01. Juli 2017 in Kraft. Verbleibt es bei einem Einkommen im Rahmen des Minijobs werden sich für Sie jedoch keine Änderungen ergeben.
In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich zur Thematik beraten lassen. Folgen Sie einfach dem Link und wählen über Ihre Postleitzahl die nächste Beratungsstelle:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html