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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente, Pflege u. Minijob

von Jens W.21.10.2016 | 19:59
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, diese wurde bis 2019 verlängert. Gleichzeitig bin ich der Pfleger meiner Frau, welche eine Pflegestufe hat. Leider wird es finanziell immer enger, so dass ich mich auf die Suche nach einer für mich machbaren Beschäftigung gemacht habe. Nun endlich nach 5 Jahren Suche hätte ich die Möglichkeit, für einen kleinen Shuttlefahrservice ca. 45 h im Monat zu arbeiten. Diese Arbeit wäre eventl. für mich möglich, da ich gehbehindert bin. Laut Rentenbescheid darf ich bis zu 450,- € hinzuverdienen. Meine Fragen lauten: 1. Ist dies vereinbar mit der Pflege meiner Frau? 14 h in der Woche, den Rest macht ein Pflegedienst. Ich bekomme dafür einige Rentenpunkte.. 2. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden, wer von der RV kann mir weiterhelfen? Vielen Dank für eine Antwort! Gruss, Jens

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits kurz und knapp ausgeführt, wird Entgelt, welches von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, nicht als Arbeitsentgelt auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Es besteht deshalb die Möglichkeit über den Minijob zur Rente hinzu zu verdienen.

Anmerken möchte ich noch, das am letzten Freitag vom Bundestag eine Änderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beschlossen worden ist. Die Neuregelungen treten zum 01. Juli 2017 in Kraft. Verbleibt es bei einem Einkommen im Rahmen des Minijobs werden sich für Sie jedoch keine Änderungen ergeben.

In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich zur Thematik beraten lassen. Folgen Sie einfach dem Link und wählen über Ihre Postleitzahl die nächste Beratungsstelle:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 22.10.2016 | 09:49
Das ist aus Sicht der DRV kein Problem. Ein 450 € Job ist erlaubt und "die Pflege" interessiert dabei nicht.
Jens W.am 24.10.2016 | 17:07
Hallo und vielen Dank für Ihre Antworten sowie den Link. Gruß, Jens
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