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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente und Krankmeldungen

von Belinda I.28.02.2023 | 10:28
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12 Antworten

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Hallo. Habe mich bei der Suche danach im Forum verloren... Verlangt die DRV bei positivem Bescheid ueber befristete volle EM-Rente Krankmeldungen (AU) für den Zeitraum der Bewilligung? Wenn die DRV keine AUs benötigt... meine Krankenkasse will mich überreden trotz EM-Rente AUs bei ihr abzuliefern; ohne nachvollziehbare Erklärung warum. Danke im voraus.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Belinda, die DRV benötigt für die Zeit nach Beginn der Erwerbsminderungsrente keine AU-Bescheinigung mehr. Hinsichtlich es „Restanspruches auf Krankengeld“ welches „Abschläge“ erwähnt, würde ich mich an die Krankenversicherung wenden.

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11 Antworten

Mikeam 28.02.2023 | 10:35
Sie brauchen keine Krankmeldungen mehr, und außerdem brauchen Sie auch nichts mehr abliefern. Sollten Sie sich aus irgendwelchen Gründen krankschreiben lassen, sendet der Arzt die Krankmeldung automatisch zur Krankenkasse. Da haben sie gar keinen Einfluss drauf.
Belinda I.am 28.02.2023 | 10:56
Danke, DRV keine AU. Somit noch unverständlicher für mich, die Position der KK; Haken dahinter.
Abschlägeam 28.02.2023 | 11:08
Der Arzt stellt keine Krankmeldung aus, wenn man ihm sagt, dass eine EM vorliegt. Wird ja auch nicht benötigt. Allenfalls für einen Arbeitgeber, falls man neben der EM-Rente noch einen Nebenjob hat. Und da kommt es dann darauf an, ob es alte oder neue Krankheit ist (Blockfristen).
Abschlägeam 28.02.2023 | 11:05
Achtung!! Bei einer befristeten EM-Rente bleibt ein Restanspruch aus dem Krankengeld vor der EM-Rente erhalten. Dies betrifft übrigens auch einen 'erstatteten' KG-Betrag, wenn die EM-Rente rückwirkend bewilligt worden war. D.h., Sie könnten nach der Befristung, wenn die EM-Rente nicht mehr bewilligt werden sollte, noch wieder 'alten KG-Anspruch' nutzen. Dies versucht Ihre Krankenkasse anscheinend zu umgehen. Während einer EM-Rente sind Sie aber "Erwerbsgemindert" und es sind keine AU-Bescheinigungen notwendig!!
Abschlägeam 28.02.2023 | 12:51
Hallo Belinda, dieser Beitrag ist zwar schon recht alt, die darin erwähnten vom BSG gefällten Urteile sind aber immer noch gültig: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… Und auch wenn es den Krankenkassen nicht gefällt, ist es also immer noch geltendes Recht. Lassen Sie sich also von Ihrer KK nicht unter Druck setzen. Ansonsten dürfen Sie auch noch dieses 343 Seiten umfassende Dokument 'gegen' Ihre KK verwenden :-) https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr…
Belinda I.am 28.02.2023 | 14:06
Vielen Dank an ALLE für die Unterstützung.
Hasemausam 28.02.2023 | 19:13
Hallo! Ich kann zum Thema AU bei voller Erwerbsminderungsrente auch etwas beitragen. Aktuell bin ich gerade dabei meinen ehemaligen AG wegen der nicht durchgeführten Urlaubsabgeltung im Rahmen der Aufhebung meines Arbeitsverhältnisses durch Eintritt in die unbefristete EMR. So, und zu diesem Zweck habe ich auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und der hat mich gefragt, ob ich auch immer, während das Arbeitsverhältnis ruhte AUs bei meinem AG abgegeben habe. Begründet hat er das damit, dass ich mit voller EMR zwar erwerbsgemindert aber nicht gänzlich arbeitsunfähig bin, denn es dürfen ja bis zu 3 Stunden tgl, 15 Std. in der Woche gearbeitet werden. Ohne AU bleibt man streng genommen dem AG gegenüber diese Arbeit schuldig und weißt nicht nach, dass man komplett arbeitsunfähig ist. Ja, es ist nicht logisch während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses Krankmeldungen abzugeben, aber das sollte man nach der Auskunft des Anwalts trotzdem tun.
Ullericham 28.02.2023 | 20:08
Bei einem ruhendem Arbeitsverhältnis bleiben Sie zwar Betriebsangehörig, jedoch entfällt dabei für Sie die Hauptpflicht zu arbeiten und für den Arbeitgeber die Hauptpflicht, Sie zu entlohnen. Die mögliche Tätigkeit von unter 3 Stunden täglich wurde von der Gerichtsbarkeit lediglich in Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern als relevant benannt.
Ohjeam 28.02.2023 | 19:52
Schlechter Anwalt. Bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente da ruht das Arbeitsverhältnis. Das ruht, wenn’s sein muss, neun Jahre lang und noch länger. Er will kein Arbeitgeber über neun Jahre lang Krankschreibungen haben. Das wäre ja völlig sinnlos man schuldet keine Arbeitskraft, auch nicht die für 3 Stunden. Ich würde schleunigst den Anwalt wechseln, sonst wird das mit der Urlaubsabgeltung auch nichts.
Bibbiam 24.01.2024 | 09:59
Hallo Belinda, ob krankgeschrieben oder nicht das hat mit der EM nichts zu tun. Wenn man volle EM bekommt dann ist man krank und die Krankenkasse braucht auch keine AU! Wenn die EM läuft hat sich alles erledigt, das Entgeltliche „Verrechnung „macht die KK mit der RV, sie brauchen sich nicht zu kümmern! LG
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