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Experten-Antwort

volle EU Rente

von mario21.01.2011 | 20:30
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wegen mehrer Erkrankungen habe ich im Mai 2010 einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Ich schaffte es gesundheitlich nicht mehr 8 Stunden zu arbeiten und wollte, falls ich eine Teilerwersminderung zugesprochen bekäme, meine Stelle auf 4 Stunden reduzieren. Zu meiner großen Überraschung erhielt ich eine volle Erwerbsminderung, die ich gar nicht wollte. Ich habe dem Gutachter extra ein Attest meines behandelnden Arztes vorgelegt wo mir bescheingt wird, daß ich noch 4 Stunden arbeiten kann. Mit meinem Rentenbescheid gin ich zu meinem zuständigen Rentenamt um mich beraten zu lassen. Mit wurde mitgeteilt, daß ich trotz voller Erwerbsminderung hinzuverdienen darf, allerdings dann meine Rente gekürzt wird. Mein Rentenantrag wurde neu bearbeitet. Ich reduzierte zum Okt.2010 meine volle auf eine halbe Stelle und kam damit ohne gesundheitliche Probleme zu haben bestens klar. Im Dez. 2010 kam dann mein neu berechneter Bescheid. Mitr wurde meine Rente um die Hälfte gekürzt. War für mich vollkommen in Ordnung. Mit meiner Teilzeitstelle und meiner halben Rente war ich so finanzielle abgesichert. Ich legte den Rentenbescheid meinem Arbeitgeber vor und bekam die Mitteilung, daß ich laut Tarifvertrag mit einer vollen Erwerbsminderung nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten darf. Ich soll meinen Rentenbescheid nun umändern lassen in eine teilweise Erwerbsminderung. Was muss ich jetzt tun. Mich wieder an die Rentenstelle wenden. Kann es Probleme geben, daß ich keine volle EU sondern nur eine verminderte haben will? Ich kann und will weiter 4 Stunden arbeiten. Soll es jetzt an dem Bescheid scheitern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mario,

das ist natürlich wirklich eine schwierige Situation, in der Sie sich da befinden. Ich fürchte nur, dass wir Ihnen da in diesem Forum nur wenig weiterhelfen können.

Vielleicht sollten Sie einfach nochmal mit Ihrem RV-Träger reden, inwieweit hier die Möglichkeit einer Korrektur der EM-Feststellung gesehen wird. Schließlich arbeiten Sie ja laufend die 4 Stunden und kommen gesundheitlich damit klar. Und wenn Ihr Arbeitgeber gesagt hat, Sie sollen "den Bescheid umändern lassen", sieht das ja erstmal nach einem Signal aus, dass man Sie auch gern weiterbeschäftigen würde....

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4 Antworten

marioam 21.01.2011 | 20:32
Ich bin nochmal Mario. Noch ein Nachtrag von mir. Die Rente ist unbefristet. Ich bin übrigens 57 Jahre alt.
-_-am 21.01.2011 | 21:14
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html Die sozialmedizinische Beurteilung durch die Deutsche Rentenversicherung wird auf der Grundlage der Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorgenommen. Die tatsächlichen individuellen Bedingungen Ihres Arbeitsplatzes oder die des Arbeitsrechts (persönlicher Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) sind nicht zu berücksichtigen. Mit anderen Worten: Sie können nicht verlangen, dass sich die sozialmedizinische Beurteilung der Deutschen Rentenversicherung nach den Bedingungen Ihres Arbeitsgebers für eine weitere Beschäftigung unter den von Ihnen gewünschten besonderen individuellen Voraussetzungen (4 Stunden) richtet.
Elisabetham 21.01.2011 | 21:19
Ich denke, dass dein Rentenbescheid bestands-kräftig ist und damit ein Widerspruch unzulässig ist. Du hast aber die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag gegenüber der DRV zu stellen.
W*lfgangam 21.01.2011 | 21:51
Hallo Mario, für den TVÖD gilt: festgestellt ist volle EM auf Dauer ...was nach den Hinzuverdienstgrenzen zur 'Reduzierung' voll in teilweise EM dann 'übrig' bleibt, ändert leider nichts an den tarifvertraglichen Vorgaben -> Arbeitsverhältnis endet mit eben dieser Feststellung der vollen EM, Ihr Personalrat wird das bestätigen (und ich warne immer davor, mal eben auf "blauen Dunst hin" wegen/mit Arbeitszeitreduzierung - womöglich noch nach einer Reha/'die da haben gesagt, machense mal 'nen halben Rentenantrag', einfach so EM zu beantragen, ohne sich gewiss zu sein, dass das Beschäftigungsverhältnis 'morgen' damit zuende sein kann). 2 Möglichkeiten: 1. Wie Elisabeth sagt, Widerspruch gegen den Rentenbescheid (Ziel: nur teilweise EM, oder volle EM nur befristet). Geht aber nur, wenn der Bescheid bzw. die Neu/Nachbearbeitung zur Ergänzung des Erstbescheides noch nicht rechtskräftig geworden ist (für den Tarifvertag zählt aber meines Wissens nicht die Rechtskraft des Rentenbescheides, sondern schon die bloße Feststellung der vollen EM auf Dauer). 2. Sie verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber einen neuen Vertrag - wenn er Sie braucht, werden Sie es so spontan erfahren, wenn er sich weigert, kennen Sie seine 'Wertschätzung' in Ihre bisherige Tätigkeit. Gruß w.
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