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Experten-Antwort

vollendung oder schon im 16 Lebensjahr?

von Dennis20.12.2017 | 17:20
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3 Antworten

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Sozialgesetzbuch (SGB VI) Sechstes Buch Gesetzliche Rentenversicherung § 7 SGB VI Freiwillige Versicherung (1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Aber auf http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… steht: Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung Vom 16. Lebensjahr an können Sie sich in der Regel freiwillig versichern, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder hier dauerhaft leben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Das bedeutet, als Ausländer sind Sie ebenso berechtigt wie als Deutscher. Dies gilt auch, wenn Sie sich als Deutscher im Ausland aufhalten. Sind Sie Ausländer und leben normalerweise im Ausland, waren aber schon bei der Deutschen Rentenversicherung versichert? Dann können Sie sich eventuell freiwillig versichern. Wir beraten Sie gerne dazu.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dennis,

Unwissende hat sehr schön beschrieben warum auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung diese Formulierung gewählt wurde.

Wie im Gesetz geschrieben ist die Vollendung des 16. Lebensjahres die untere Altersgrenze, von der an die freiwillige Versicherung zulässig ist. Eine freiwillige Versicherung unterhalb dieser Altersgrenze ist ausgeschlossen.

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2 Antworten

Dennisam 20.12.2017 | 17:23
Also darf man schon mit 15 (im 16 Lebensjahr) oder erst mit 16 (vollendetes 16 Lebensjahr) freiwillige Beiträge zahlen`? Wer hat Recht, die Rente oder das Gesetz=?
Unwissendeam 20.12.2017 | 18:10
Hallo Dennis, Recht hat natürlich das Gesetz, denn das Gesetz ist Recht. Sie können sich erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. D. h., Sie können sich noch nicht an Ihrem 15. Geburtatag freiwillig versichern, sondern müssen bis zum Tag vor Ihrem 16. Geburtstag, 24:00 Uhr, warten. Bitte beachten Sie dabei auch unbedingt die sogenannte "juristische Sekunde", die zwischen dem Tag vor Ihrem 16. Geburtstag, 24:00 Uhr, und Ihrem Geburtstag, 00:00 Uhr liegt (... und die es naturwissenschaftlich betrachtet gar nicht gibt). :-) Im Ernst: Die Rentenversicherung hat im Internet die Formulierung "Vom 16. Lebensjahr an" nur deswegen gewählt, weil dann der nicht juristisch vorgebildete "Otto-Normalverbraucher" auf Anhieb versteht, ab wann er sich freiwillig versichern kann. Die Formulierung "Vollendung des 16. Lebensjahres" wird umgangssprachlich nicht verwendet und verursacht daher beim "normalen" Leser zumeist mehr Unverständnis als Verständnis.
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