Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Vollschichtiges Leistungsvermögen - trotzdem Erwerbsminderungsrente möglich?

von Josie25.09.2023 | 16:10
912 Ansichten
29 Antworten
Hallo liebe Experten! 1.) Wann ist man trotz vollschichtigen Leistungsvermögen erwerbsgemindert? 2.) Gibt es dann eine halbe oder eine volle Erwerbsminderungsrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2023 | 08:06

Hallo Josie,

 

von einem vollschichtigen Leistungsvermögen ist auszugehen, wenn die betroffene Person mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann. Dann liegt keine Erwerbsminderung vor (§ 43 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). 

 

Wie "Irgendeiner" und "Abschläge" schreiben, kann im Einzelfall von einer Erwerbsminderung ausgegangen werden, wenn die Erwerbstätigkeit zwar mindestens sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann, aber eine Arbeitsstelle aufgrund der so genannten Wegeunfähigkeit gar nicht erreicht werden kann. 

 

Die Wegefähigkeit kann vom Rentenversicherungsträger durch die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wieder hergestellt werden (z. B. Übernahme der Beförderungskosten). Damit wird die betroffene Person in die Lage versetzt einen Arbeitsplatz zu erreichen und es liegt keine rentenanspruchsbegründende Erwerbsminderung vor. 


 

28 Antworten

....am 25.09.2023 | 16:13
Wann EMR-Anspruch trotz vollschichtigen Leistungsvermögen? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/wann-emr-anspruch-tro…
DRVam 25.09.2023 | 16:14
Die gesetzliche Regelung der Erwerbsminderungsrente finden Sie hier: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html… Bei einem vollen Leistungsvermögen ist somit eine Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen.
Irgendeineram 25.09.2023 | 16:31
DRV schrieb

Die gesetzliche Regelung der Erwerbsminderungsrente finden Sie hier:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html

Bei einem vollen Leistungsvermögen ist somit eine Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen.

Nein, bei einem sog. vollen Leistungsvermögen ist eine (volle) Erwerbsminderungsrente nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Erwerbsfähigkeit gehört grundsätzlich untrennbar die Wegefähigkeit dazu, nämlich zu den üblichen Marktbedingungen regelmäßig einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können. Ist dies aus schlüssig darlegbaren gesundheitlichen Gründen nicht der Fall, hat der Versicherungsnehmer trotz Leistungsvermögen von mindestens 6 Stunden täglich Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. z.B.: https://www.anwalt.de/rechtstipps/volle-rente-wegen-erwerbsminde…
Rentneram 25.09.2023 | 16:51
Gerald schrieb

Ich will jetzt nicht das alte(leidige) Thema hochkochen, aber auch entsprechende Fehlzeiten, gehabt und prognostisch, können zur EM-Rente führen.

Können kann viel, eine Rechtsgundlage, um die es bei der Frage geht, gibt es nicht. Was soll ein Experte der DRV hier antworten? Die Gesetzeslage ist eindeutig, was auf dem Klageweg ggf. entschieden wird, ein anderes Thema.
Hieram 25.09.2023 | 17:22
Anwalt schrieb

Rechtsgrundlage?

Zitat: "Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist auch derjenige erwerbsgemindert, der – ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Gehstützen) - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 Metern mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen oder mit einem eigenen Kfz zur Arbeit zu fahren (vgl. etwa BSG 17.12.1991, Az. 13/5 RJ 73/90; 12.12.2011 Az. B 13 R 79/11 R)." Urteil vom 22.03.2016, Az. L 13 R 2903/14 https://landessozialgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,…
Gerdam 25.09.2023 | 17:26
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den einschlägigen Paragraphen.
Hieram 25.09.2023 | 17:31
Anwalt schrieb

Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch.

Der Anspruch muss dann eben gerichtlich geltend gemacht werden, wie im vorliegenden Fall.
Daam 25.09.2023 | 17:35
Hier schrieb

Der Anspruch muss dann eben gerichtlich geltend gemacht werden, wie im vorliegenden Fall.

Darum ist die Antwort auf die Ausgangsfrage hier im Forum eindeutig: Es gibt nix!
Abschlägeam 25.09.2023 | 17:39
auch die 'Wegefähigkeit' ist in den GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) der DRV in RVRecht zum §43 SGB VI bereits 'eingearbeitet'. Und wird also ebenfalls im Zuge des Antragsverfahrens einer EM-Rente anhand der medizinisch vorhandenen Einschränkungen berücksichtigt. Und ob es 'deswegen' und/oder auch aus anderen Gründen eine halbe, volle, keine EM-Rente geben wird, entscheidet das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV, wenn überhaupt erst einmal ein EM-Rentenantrag gestellt wird, denn ohne Antrag passiert gar nix. Antrag stellen und Ergebnis abwarten. Es ist IMMER eine EINZELFALLEntscheidung, egal was in den Gesetzen oder Urteilen erst einmal 'grundsätzlich' steht. Das wird ja alles geprüft, aber erst NACHDEM ein Antrag gestellt wurde. Hier noch der Link zu den o.a. GRA: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Hieram 25.09.2023 | 17:40
Da schrieb

Darum ist die Antwort auf die Ausgangsfrage hier im Forum eindeutig: Es gibt nix!

Sehe ich nicht so, denn es gibt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland.
Gleiches Recht für Alle!am 25.09.2023 | 17:41
Anwalt schrieb

Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch.

Na klar ergibt sich daraus ein Rechtsanspruch! Das Urteil nicht aufgehoben!
Hieram 25.09.2023 | 17:47
Anwalt schrieb

Wenn man keine Ahnung hat...

https://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=3650&edit=0

Dito. Zitat: "Die Urteile des BSG bilden daher trotz fehlender rechtlicher Bindung tatsächlich zumeist eine Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen." https://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showca…
Gelaberam 25.09.2023 | 18:14
Was für unnütze Wortbeiträge. Antrag stellen, Entscheidung abwarten. Alles andere ist doch nur Laberei, die niemanden im Individualfall weiterhilft.
Abschlägeam 25.09.2023 | 18:18
Hier schrieb

Zitat:

"Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist auch derjenige erwerbsgemindert, der – ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Gehstützen) - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 Metern mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen oder mit einem eigenen Kfz zur Arbeit zu fahren (vgl. etwa BSG 17.12.1991, Az. 13/5 RJ 73/90; 12.12.2011 Az. B 13 R 79/11 R)."

Urteil vom 22.03.2016, Az. L 13 R 2903/14

https://landessozialgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Rente+Wegefaehigkeit/?LISTPAGE=3790062

Das von Ihnen zitierte Urteil ist ein Landessozialgerichtsurteil. Würde es nur dieses geben, wäre es nur für diesen Fall gültig. Ich habe es mir nun nicht im einzelnen durchgelesen, gehe aber davon aus, das auch hier sich dann auf diverse ältere Urteile des BSG (steht über LSG) bezogen wird. Und die DRV hat die BSG-Entscheidungen (nicht nur zur Wegefähigkeit) in ihre Grundlagen ja bereits aufgenommen. Den Link zu den GRA finden Sie in meinem vorherigen Beitrag. Es bleibt dabei, erst einen Antrag stellen und abwarten, was dann passiert :-)
Kfz Hilfe am 25.09.2023 | 19:21
Falls keine Wegefähigkeit vorhanden ist, zahlt die DRV eben die Taxi-Kosten. Eine Rente kriegt man deswegen nicht.
Soissesam 25.09.2023 | 19:36
Doch schrieb

Klar bekommt dann Erwerbsminderungsrente.

Genau, steht ja im Gesetz. Einfach Antrag stellen und sagen das kein Bus kommt und schwupps, wird die Rente überwiesen.
Irgendeineram 25.09.2023 | 19:52
Kfz Hilfe schrieb

Falls keine Wegefähigkeit vorhanden ist, zahlt die DRV eben die Taxi-Kosten. Eine Rente kriegt man deswegen nicht.

Ihnen ist offenkundig nicht klar, was "wegeunfähig" bedeutet. Es kann u.a. bedeuten, dass eben genau keine motorisierten ÖPNV-/Individualverkehrfahrzeuge benutzt werden können, d.h. auch nicht mitgefahren werden kann. Beispielsweise ich leide an einer schweren Erkrankung, die es mir unmöglich macht, in einem Auto mitzufahren, auch nicht in einem Bus, Bahn usw. Und doch: "man" (nämlich "manche Versicherungsnehmer" wie z.B. ich) kann deshalb selbstverständlich eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, übrigens auch ohne den Klageweg bis zum Ende mit einem Urteil zu beschreiten. Mitunter kann eine Klageeinreichung genügen und bevor ein Gericht etwaig ein Präzedenzurteil fällen könnte (auf das sich Andere beziehen könnten), kann es sein, dass man von der DRV ein Angebot bekommt, sich im Sinne des Klageantrages zu vergleichen ... Grundsätzlich kommt es wie bekannt auf die Modalitäten des einzelnen Falles an und das kann volle Erwerbsminderungsrente bei voller Leistungsfähigkeit aber unüberwindbarer Wegeunfähigkeit bedeuten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026