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Experten-Antwort

Vollzeit und Halbwaisenrente

von Johannes20.03.2021 | 21:00
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5 Antworten

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Hallo, ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und würde im April meine erste Vollzeitstelle antreten. Nun habe ich überlegt, neben der Vollzeitstelle ein Studium zu beginnen, dass mich mittelfristig beruflich auch weiterbringen soll. Teilzeit zu arbeiten kommt nicht in Frage, sonst kann ich mir das nicht leisten. Kann ich dann auch weiterhin die Waisenrente beziehen? Danke Johannes

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes,

Voraussetzung für die Waisenrente ist, dass Sie in der Woche dafür einen Zeitaufwand von mehr als 20 Stunden (Zeitstunden, also 60 Min) haben müssen. Dieser muss objektiv durch das Studium (also Vorlesungszeiten, Vor- und und Nacharbeiten, bei Fernstudium vorgegebene Bearbeitungszeiten etc.) und ggf. Wegezeiten entstehen. Bei einem eventuellen Fernstudium wäre auch wichtig, dass regelmäßige Leistungskontrollen erfolgen und Ihnen die Bearbeitungszeit nicht völlig selbst überlassen bleibt, damit die Vergleichbarkeit mit einem Präsenzstudium gegeben wäre. All dies müssten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger individuell nachweisen. Bei einer daneben ausgeübten Vollzeittätigkeit wird vermutlich genauer geprüft werden, inwieweit ein ensprechender Zeitaufwand daneben überhaupt möglich erscheint. Wenn aber alles passt (z. B. Abendstudium mit entsprechendem wöchentlichen Stundenansatz oder anerkennungsfähiges Fernstudium oder flexible Arbeitszeitregelungen, die ein Studium daneben möglich machen etc.) - dann ist es tatsächlich unerheblich, wenn Sie eine Vollzeittätigkeit ausüben und auch welches Einkommen damit verbunden ist.

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4 Antworten

Johannesam 21.03.2021 | 17:26
D.h. unabhängig davon wieviel % ich arbeite und wieviel ich verdiene, das hat keinen Einfluss auf die Rente?
Oh Mannam 21.03.2021 | 20:12
Steht doch eindeutig im Text. Entscheidend ist, dass das Studium mindestens 20 Stunden wöchentlich umfasst, was bei einer Vollzeitbeschäftigung natürlich glaubhaft gemacht werden muss. Von Elinschränkungen wieviel Stunden Sie arbeiten oder der Höhe Ihres Einkommens ist nicht die Rede. Man muss auch keine Probleme suche wo keine sind.
W°lfgangam 22.03.2021 | 18:35
Hallo Johannes, nur auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente. Sie wären hier bis Alter 25 grundsätzlich beitragsfrei mit der Waisenrente, aber nicht, wenn parallel Beitragspflicht (hier Beschäftigung) besteht. Der Einfluss auf die Rente ist daher = rd. 11 % weniger, da Abzug für KV/PV. Kann man wohl bei einer Beschäftigung/zusätzliches Einkommen verschmerzen ;-) Gruß w.
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