Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Das haben Sie sehr treffend gesagt, Sozialhilfeberechtigt nicht Sozialhilfeverpflichtet! Keiner ist verpflichtet, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Bei vielen Arbeitgebern ist es so, das die sich nicht auf irgendwelche Gutachten verlassen, sondern sich selbst anschauen, was der Bewerber kann. Übrigens, beim Arbeitsamt sind Sie verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und sich aktiv eine Arbeit zu suchen, dies unter Druck. Beim Sozialamt stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung, müssen sich also keine Arbeit suchen. Wenn Sie aber arbeiten wollen, dann haben Sie alle Zeit der Welt, sich in Ruhe und ohne Druck einen Job zu suchen. Taten sprechen lauter wie Worte. MfGMeine Familie und ich möchten keine Sozialhilfe beziehen. Was kann ich tun?Sie können nur das tun, was JEDER Arbeitslose tun MUSS: Nämlich intensiv nach einem Arbeitsplatz suchen. Da schätzungsweise nur jede dritte oder vierte freie Arbeitsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet wird, weil die allermeisten Arbeitgeber dankend auf deren Dienstleistungen verzichten, darf man auch nicht all zu viel Unterstützung von dieser Behörde erwarte, sondern man muss selbst aktiv werden. Niemand hindert Sie daran, sich auch bei Sozialhilfe-Bezug einen Job zu suchen. Aber solange das nicht gelingt, bleiben Sie eben sozialhilfeberechtigt. Was ist daran so schlimm? MfG
Super, genau meine Meinung. Bitte senden sie mir passende, verbindliche Stellenangebote oder besser noch, Sie stellen mich sozialversicherunsgpflichtig ein und zahlen mir ein entsprechendes Gehalt. Dann ist alles super. Ich freue mich auf Ihre verbindlichen Offerten.Liebe Fachleute und Forenteilnehmer, ich bin momentan aus gesundheitlichen Gründen Arbeit suchend. Unsere vierköpfige Familie bezieht als sog. „Aufstocker“ ALG-2 beim Jobcenter (meine Frau ist selbständig (Gründungsphase), unsere beiden Kinder sind Schüler). Ich leide unter diversen chronischen Krankheiten. 11.2017 hat das Versorgungsamt rückwirkend zu 08.2017 einen Grad der Behinderung von 30 unbefristet bescheidet. Von 09.2017 bis 11.2017 war ich zur stationären Reha in einer Fachklinik der DRV Bund. Der Reha-Abschlussbericht bescheinigt, dass ich in der Lage bin, drei bis sechs Stunden täglich zu arbeiten. Der Abschlussbericht der Reha-Klinik entspricht meinem aktuellen Gesundheitszustand. Am 19.11.2017 habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Teilerwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Der Antrag wird derzeit bearbeitet. Am 5. Mai 2018 erhielt ich vom Jobcenter eine sozialmedizinische Stellungnahme eines Gutachters der Agentur für Arbeit, die bescheidet, dass ich auf Dauer täglich weniger als drei Stunden (wöchentlich unter 15 Stunden) arbeiten kann (Gefälligkeitsgutachten fürs Jobcenter). Am 18. Mai 2018 teilte mir meine Arbeitsvermittlerin mit, "sehr geehrter …, laut ärztlichem Gutachten liegt eine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden vor. Sie wurden daher aus der Arbeitsvermittlung abgemeldet. Sie müssen binnen 14 Tagen Grundsicherung beantragen usw.“ Im Gutachten der AfA steht, „gemäß des Kenntnisstandes des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit befinden Sie sich in einem laufenden Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, verbunden mit laufender medizinischer Sachverhaltsaufklärung.“ Das Gutachten der AfA ist erstunken und erlogen = FALSCH Aufgrund der Therapien, dem Reha-Sport und der Umstellung meiner Ernährung, die ich seit September 2017 im Wesentlichen einhalte, habe ich ca. 30 kg abgenommen, benötige für eine bergige 5-km-Strecke weniger als eine Stunde Laufzeit (Nordic Walking 5,5 bis 6 km/ h). Ich bin in der Lage täglich zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten. Der Entlassungsbericht der Reha-Klinik dokumentiert meinen aktuellen Gesundheitszustand, das Gutachten vom der AfA ist eine „Unverschämtheit“. Meine Familie und ich möchten keine Sozialhilfe beziehen. Was kann ich tun?geh arbeiten und gut iss
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