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Experten-Antwort

Von der Emr in die Altersrente

von Curry14.10.2026 | 09:21
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe 508 Monate meinen Beruf ausgeübt. War danach 12 Monate arbeitslos gemeldet und habe den Gdb 50 und den Schwerbehinderten Ausweis jetzt bekommen. Vorher hatte ich 11 Monate GdB 40 und die Erwerbsminderungsrente. Bin Baujahr 1963. Nun zur Frage : Ist es besser die Erwerbsminderungsrente bis zum Eintritt in die Altersrente zu beziehen, oder sollte man ohne Abzüge in die Altersrente wechseln?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Curry!

 

Eine Erwerbsminderungsrente läuft maximal bis zum Erreichen des Regelalters - und natürlich nur, solange die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin besteht. Die EM-Rente läuft also spätestens aus, wenn Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreichen.

 

Eine Umwandlung in eine Altersrente ist jedoch auch bereits vorher möglich, sobald Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen.

Dafür müssen Sie derzeit mindestens knapp 62 Jahre alt sein. Das gilt für die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für diese Rente müssen Sie ebenfalls eine 35-jährige Wartezeit erfüllen. Zur vorzeitigen Umwandlung ist eine formgerechte Antragstellung notwendig.

 

In der Regel wird Ihnen der bisherige Betrag unverändert weitergezahlt. Dafür sorgt die Bestandsschutzregelung in § 88 SGB VI.

Danach ist Ihnen sicher, dass die Entgeltpunkte, die Ihrer Erwerbsminderungsrente zugrunde liegen, auch Grundlage für die Berechnung Ihrer Altersrente sind.

 

Ob der Betrag der Altersrente ggf. höher ist als der aktuelle Zahlbetrag und sich auf diesen Betrag ggf. Abschläge auswirken, hängt davon ab, ob Einzahlungen nach Beginn der Erwerbsminderungsrente erfolgt sind und in welcher Höhe diese gezahlt wurden.

 

Wie in Ihrem persönlichen Fall am besten vorzugehen ist, lässt sich abschließend nur mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Vereinbaren Sie dort zu diesem Thema gerne ein Beratungsgespräch!

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

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