Guten Tag Curry!
Eine Erwerbsminderungsrente läuft maximal bis zum Erreichen des Regelalters - und natürlich nur, solange die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin besteht. Die EM-Rente läuft also spätestens aus, wenn Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreichen.
Eine Umwandlung in eine Altersrente ist jedoch auch bereits vorher möglich, sobald Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen.
Dafür müssen Sie derzeit mindestens knapp 62 Jahre alt sein. Das gilt für die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für diese Rente müssen Sie ebenfalls eine 35-jährige Wartezeit erfüllen. Zur vorzeitigen Umwandlung ist eine formgerechte Antragstellung notwendig.
In der Regel wird Ihnen der bisherige Betrag unverändert weitergezahlt. Dafür sorgt die Bestandsschutzregelung in § 88 SGB VI.
Danach ist Ihnen sicher, dass die Entgeltpunkte, die Ihrer Erwerbsminderungsrente zugrunde liegen, auch Grundlage für die Berechnung Ihrer Altersrente sind.
Ob der Betrag der Altersrente ggf. höher ist als der aktuelle Zahlbetrag und sich auf diesen Betrag ggf. Abschläge auswirken, hängt davon ab, ob Einzahlungen nach Beginn der Erwerbsminderungsrente erfolgt sind und in welcher Höhe diese gezahlt wurden.
Wie in Ihrem persönlichen Fall am besten vorzugehen ist, lässt sich abschließend nur mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
Vereinbaren Sie dort zu diesem Thema gerne ein Beratungsgespräch!
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam