Der Beginn der Erwerbsminderungsrente richtet sich prinzipiell nach dem Leistungsfall, also Eintritt der Erwerbsminderung.
Sollte das Gericht entscheiden, dass Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben und einen Rentenbeginn festlegen, muss die Rentenversicherung die höhere der beiden Renten zahlen, ggf. auch rückwirkend. Der Anspruch der Altersrente fällt somit weg und wird durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Das hätten Sie durchaus VORHER mit Ihrem Anwalt klären können. Dafür gibt es klare gesetzliche Regeln.
Jetzt ist es zu spät und Sie müssen abwarten, was dabei herauskommt. Ändern können Sie jetzt nichts mehr.
Wenn man keine Ahnung hat, kommentiert man am besten gar nichts.
Und warum machen Sie dann genau das, was Sie anderen vorwerfen?
Sien Sie ein bisschen dumm?
Sie war nur ein bisschen dumm, als völlig verblödet.
Sollte der Bescheid für die Altersrente aufgrund des anhängigen EM-Verfahrens noch nicht rechtskräftig sein, könnten Sie ggf. immer noch den Antrag auf Altersrente zurücknehmen.
Falls die EM-Rente aber später beginnt als die Altersrente, müssten Sie dann die vor Beginn der EM-Rente gezahlte Altersrente zurückzahlen ...
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