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Experten-Antwort

Von Altersrente für langjährig Versicherte in Erwerbsminderungsrente

von Petra12.12.2025 | 14:02
326 Ansichten
12 Antworten
Hallo, ich habe mit 62 eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Ich befinde mich in der Klage und bin deshalb mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte gegangen. Sollte die Erwerbsminderungsrente nicht rückwirkend bewilligt werden, sondern erst mit einem Rentenbeginn mit 64 , bekomme ich dann die höhere Rente ab diesem Zeitpunkt und für das Jahr davor bleibt es bei der niedrigeren Rente? Die Frage ist: komme ich aus der bewilligten Altersrente wieder zurück in die Erwerbsminderungsrente oder muss der Rentenbeginn der EMR vor dem Beginn der vorgezogenen Rente liegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2025 | 10:20

Der Beginn der Erwerbsminderungsrente richtet sich prinzipiell nach dem Leistungsfall, also Eintritt der Erwerbsminderung.
Sollte das Gericht entscheiden, dass Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben und einen Rentenbeginn festlegen, muss die Rentenversicherung die höhere der beiden Renten zahlen, ggf. auch rückwirkend. Der Anspruch der Altersrente fällt somit weg und wird durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
 

11 Antworten

Jetzt zu spätam 12.12.2025 | 14:45
Das hätten Sie durchaus VORHER mit Ihrem Anwalt klären können. Dafür gibt es klare gesetzliche Regeln. Jetzt ist es zu spät und Sie müssen abwarten, was dabei herauskommt. Ändern können Sie jetzt nichts mehr.
Frageam 12.12.2025 | 15:08
Tim schrieb

Wenn man keine Ahnung hat, kommentiert man am besten gar nichts.

Und warum machen Sie dann genau das, was Sie anderen vorwerfen? Sien Sie ein bisschen dumm?
Timam 12.12.2025 | 15:18
Frage schrieb

Und warum machen Sie dann genau das, was Sie anderen vorwerfen?

Sien Sie ein bisschen dumm?

Sie war nur ein bisschen dumm, als völlig verblödet.
Alles klaram 12.12.2025 | 15:26
Tim schrieb

Sie war nur ein bisschen dumm, als völlig verblödet.

Offensichtlich sind Sie jedenfalls saudumm. Ich find's witzig.
Petraam 12.12.2025 | 15:33
Ich vermute, ich werde auf eine Experten Antwort warten müssen. Schade, ich hab schon das halbe Rechts-Portal der DRV durchwälzt. Die Frage ist jetzt erst aufgekommen und mein Anwalt ist jetzt 14 Tage im Urlaub. Ich frage mich wirklich, warum man jeden Fragesteller so dermaßen angeht.
Schadeam 15.12.2025 | 06:18
Wenn die Erwerbsminderung nicht rückwirkend, also vor Beginn der Altersrente liegt, bleibt es bei der Altersrente und die Klage war so gesehen „für die Katz“. Das sollte allerdings längst vom Anwalt beantwortet sein, wenn man Klagt macht man sich diese Gedanken sofort. Was anderes kommt vom Experten wohl auch nicht.
Juliusam 15.12.2025 | 07:26
Sollte der Bescheid für die Altersrente aufgrund des anhängigen EM-Verfahrens noch nicht rechtskräftig sein, könnten Sie ggf. immer noch den Antrag auf Altersrente zurücknehmen. Falls die EM-Rente aber später beginnt als die Altersrente, müssten Sie dann die vor Beginn der EM-Rente gezahlte Altersrente zurückzahlen ...
.am 15.12.2025 | 08:13
Julius schrieb

Sollte der Bescheid für die Altersrente aufgrund des anhängigen EM-Verfahrens noch nicht rechtskräftig sein, könnten Sie ggf. immer noch den Antrag auf Altersrente zurücknehmen.

Falls die EM-Rente aber später beginnt als die Altersrente, müssten Sie dann die vor Beginn der EM-Rente gezahlte Altersrente zurückzahlen ...

Vergessen Sie diese Anrwort. Die ist falsch. Niemand zahlt was zurück, weil es schlichtweg keine EM- Rente dann gäbe. Aber wenn Sie die EM-Rente 1 Jahr vor der Altersrente beantragt haben wie Sie ja schreiben, dann ist doch alles im grünen Bereich. Vorher beantragt ist wichtig.
Pegasusam 15.12.2025 | 08:59
Die Antwort ist: Sollte der Beginn der EM-Rente nach dem Beginn der Altersrente liegen, ist ein Wechsel nicht möglich - es bleibt bei der Altersrente. Sollte der Beginn der EM-Rente vor dem Beginn der Altersrente liegen, wird die Rente rückwirkend gezahlt und die Altersrente mit dem entsprechenden Besitzschutz dann auch.
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