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Experten-Antwort

Von der Arbeitsmarktrente zur vollen Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen

von Lotte30.07.2015 | 07:36
7653 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Bis Mitte nächsten Jahres läuft noch meine Arbeitsmarktrente. Mir ist bekannt, dass diese nur befristet geleistet wird. Mein Gesundheitszustand (neurologisch-chronische Erkrankung) hat sich leider nicht gebessert, sondern ist weiter fortgeschritten. Ich würde natürlich gerne die unbefristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen, weil ich keine 3 Stunden oder mehr arbeiten kann. So hätte ich auch etwas mehr Sicherheit, als bei einer befristeten Rente. Natürlich mit dem Wissen, dass auch diese überprüft werden kann. Wie verfahre ich bei der Antragsstellung? Ich kann darin doch nicht angeben/ankreuzen, wie viele Stunden ich meiner Meinung nach noch arbeiten kann!? Danke Lotte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob für die beantragte Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente weiterhin die Bedingungen des Arbeitsmarktes oder letztlich nunmehr medizinische Gründe ausschlaggebend sind, entscheidet allein der sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers anhand der zur verfügung stehenden ärztlichen Unterlagen.

Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt Erwerbsminderungsrenten nur auf Dauer, wenn eine Besserungsaussicht nicht mehr besteht. in Ihrem Falle bleibt nur abzuwarten, wie entschieden wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 30.07.2015 | 08:18
Beantragen Sie einfach die Weitergewährung Ihrer Rente. Wie viele Stunden Sie noch arbeiten können wird automatisch geprüft. Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie ja ein Attest Ihres Arztes beifügen, auf dem dieser ausdrücklich auf die Verschlechterung hinweist. Ob die DRV sich Ihrer Meinung anschließt, steht wieder auf einem anderen Blatt. Aber auch volle EM-Renten aus medizinischen Gründen werden auf Zeit bewilligt, solange der Arzt eine Besserung nicht ausschließt. Lesen Sie mal § 102 Abs. 2 SGB IV.
hinten wie von vorneam 30.07.2015 | 08:35
Wenn Sie im nächsten Jahr erst die Weiterzahlung beantragen möchten, werden Sie im Vordruck R0120 bei Frage 3.7 (Seite 5 oben) nach Änderungen bei den Krankheitsmerkmalen befragt. Hier kann die Verschlechterung wie von Ihnen vorgetragen angegeben und so überprüft werden, so dass ggf. die gewünschte Rentenart bewilligt wird. Alternativ könnten Sie auch jetzt schon eine nicht mehr arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung mit dem Vordruck R0110 beantragen und hier im beizufügenden Vordruck R0210 Ihre Anmerkungen vortragen.
=//=am 30.07.2015 | 12:14
Zitat von hinten wie von vorne anzeigenausblenden
Ihre Tipps sind super, aber in diesem Fall würde ich erst ca. 5 Monate vor Wegfall der Zeitrente (ist ja dann auch schon zu Beginn des Jahres 2016) den Weitergewährungsantrag mit den entsprechenden Hinweisen und ärztlichen Unterlagen stellen. Evtl. ergeben sich bis dahin noch weitere Anhaltspunkte, dass das Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden gesunken ist.
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