Ob für die beantragte Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente weiterhin die Bedingungen des Arbeitsmarktes oder letztlich nunmehr medizinische Gründe ausschlaggebend sind, entscheidet allein der sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers anhand der zur verfügung stehenden ärztlichen Unterlagen.
Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt Erwerbsminderungsrenten nur auf Dauer, wenn eine Besserungsaussicht nicht mehr besteht. in Ihrem Falle bleibt nur abzuwarten, wie entschieden wird.