Hallo,
tritt volle Erwerbsminderung ein, wird ein neuer Leistungsfall festgestellt. Die Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente erfolgt unter Berücksichtigung aller rentenrechtlichen Zeiten bis zum neuen Leistungsfall. Der Umfang der Zurechnungszeit bestimmt sich nach den Regelungen zum neuen Rentenbeginn aktuell in 2024 auf 66 Jahre und 1 Monat.
Als Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente berechnet wurde, gab es bereits eine Zurechnungszeit in der Rentenberechnung. Weitere Beiträge durch die Beschäftigung treten in Konkurrenz zur Zurechnungszeit und führen nicht unbedingt zu einem höheren Anspruch.
Der Anspruch auf den EM Zuschlag i.H.v. 7,5 % entfällt, da durch den neuen Leistungsfall die verlängerte Zurechnungszeit angerechnet wird.