Guten Morgen leki,
wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Rente wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit bezogen, werden die Versicherten drei Monate vorher angeschrieben.
Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls, das Schreiben der DRV abzuwarten und anschließend die beigefügten Unterlagen ausgefüllt zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen